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Einigungsämter#

Vor der Erlassung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes für kollektivvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten zuständig. Seit 1987 bestehen nur noch gewisse Kompetenzen des Bundeseinigungsamtes (früher Obereinigungsamt) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in kollektivvertraglichen Angelegenheiten.