!!!Plebiszitäre Demokratie (direkte Demokratie)

Politisches System, in dem das Volk unmittelbar Entscheidungen trifft. Moderne Staaten bilden im Gegensatz dazu in der Regel repräsentative Demokratien, in denen das Volk seine Entscheidungsgewalt an gewählte Organe abtritt und nur selten Instrumente der plebiszitären Demokratie (in Österreich Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung) zum Einsatz kommen. Bundesweit wurden bisher zwei Volksabstimmungen (1978: Atomkraftwerk Zwentendorf; 1994: EU-Beitritt) durchgeführt und 37 Volksbegehren (Gesetzesanträge) - meist durch die Opposition - initiiert. Auch auf Länderebene gibt es Einrichtungen der plebiszitären Demokratie.



!Weiterführendes
> [Schmidt, K.: Wie direkt darf Demokratie sein?|Wissenssammlungen/Essays/Politik/Direkte_Demokratie] (Essay)
> [Liste der Volksbegehren in Österreich|AustriaWiki/Liste_der_Volksbegehren_in_Österreich] (Austria-Wiki)

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[Short version in English|AEIOU/Plebiszitäre_Demokratie/Plebiszitäre_Demokratie_english|class='wikipage british']
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[{Metadata Suchbegriff='Plebiszit, Volksbegehren, Volksabstimmung' Kontrolle='Nein'}]


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Der Parlamentarismus würde enorm gestärkt, wenn die Legislaturperiode wieder auf vier Jahre verkürzt würde, die fünf Jahre haben nichts aber auch schon gar nicht gebracht....

-- Glaubauf Karl, Montag, 8. Juli 2013, 17:41