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Tiroler Landlibell#

Urkunde Kaiser Maximilians I. vom 23. 6. 1511, eine im Einvernehmen mit den Ständen beschlossene militärische Aufgebotsordnung. Die wichtigste Bestimmung, großteils bis 1918 in Geltung, war die Verpflichtung des Landesaufgebots aller Stände, zur Verteidigung des eigenen Landes Kriegsdienste zu leisten. Zur Abwehr einer Gefahr konnten alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr aufgeboten und innerhalb des Landes eingesetzt werden. Jeder Bewohner durfte Waffen tragen (Entstehung des Tiroler Schützenwesens). Die Hochstifte Trient und Brixen waren in das Aufgebot einbezogen.

Literatur#

  • O. Stolz und F. Huter, Wehrverfassung und Schützenwesen in Tirol von den Anfängen bis 1918, 1960
  • E. Egg (Hg.), Bilder zur Geschichte Tirols, 1963