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vom 18.06.2020, aktuelle Version,

Bauland

Als Bauland, oder Baufläche wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet, für den Baurecht mit den für eine Bebauung erforderlichen rechtlichen und natürlichen Voraussetzungen gegeben ist. Bauland kann aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken bestehen oder diese werden im Rahmen einer Baulandumlegung geschaffen.

Das einzelne Grundstück wird als Baugrundstück oder Bauplatz bezeichnet. Während der Dauer von Bauarbeiten spricht man von Baustelle.

Grundlagen

Bauland – beziehungsweise die Ausweisung oder Widmung als Solches – kann auf verschiedene Arten entstehen. In jedem Fall muss die Erschließung gesichert sein und es dürfen keine natürlichen Hindernisse bestehen, welche ein Bauen unmöglich machen.

Rechtlich erwirbt ein Grundstück Baulandqualität entweder durch explizite Ausweisung des Grundstückes als Bauland in einem qualifizierten Bebauungsplan, oder etwa durch die Lage in schon weitgehend bebautem Gebiet (Baulücke).

Rohbauland bedeutet, dass ein entsprechender Bebauungsplan bereits rechtsverbindlich geworden ist, im Gegensatz zum baureifen Land hat die Erschließung jedoch noch nicht stattgefunden.
Zu unterscheiden ist auch pflichtiges von fertigem Bauland: Beim pflichtigen Bauland ist die Neuordnung der Fläche abgeschlossen, so dass der Besitzer zum Bebauen gezwungen werden kann. Beim fertigen Bauland sind außerdem die Infrastrukturkosten umgelegt und können auf den Besitzer übertragen werden.
Daneben gibt es Befristetes Bauland, für das nur eine zeitlich begrenze Baubewilligung besteht.

Vom Bauland zu trennen ist Bauerwartungsland, hierbei handelt es sich um Flächen, für die in einen übersehbaren Zeitraum zu erwarten ist, dass sie Bauland werden. Flächen, die im Flächennutzungsplan für den Bau vorgesehen sind, sind in der Regel nur Bauerwartungsland, da der Flächennutzungsplan kein Baurecht schafft.

Deutschland

Statistiken

Entwicklung der Kaufwerte (Durchschnittspreise)
Kaufwerte für Bauland nach ausgewählten Baulandarten im Zeitvergleich
Jahr Bauland insgesamt Baureifes Land Rohbauland Sonstiges Bauland
Durchschnittlicher Kaufwert in EUR / m²
Deutschland
1992 25,09 43,16 10,94 15,60
1993 30,59 49,06 13,30 17,63
1994 35,58 55,66 15,70 18,69
1995 35,93 58,02 14,68 19,51
1996 41,53 61,37 17,60 22,43
1997 44,47 64,70 18,84 21,23
1998 48,25 69,69 21,30 23,36
1999 49,60 70,65 20,51 23,42
2000 51,79 76,21 22,70 25,62
2001 50,18 75,20 19,46 25,60
2002 58,43 80,44 22,66 25,51
2003 76,90 99,89 24,13 41,04
2004 76,93 103,47 27,00 34,91
Früheres Bundesgebiet
1999 59,67 81,64 23,73 30,95
2000 63,03 89,37 25,49 35,95
2001 61,63 88,70 21,40 36,99
2002 68,29 91,82 24,75 32,66
2003 92,37 117,33 27,07 54,93
2004 97,31 129,02 32,31 47,69
Neue Länder und Berlin-Ost
1999 29,20 44,67 14,91 11,31
2000 30,75 48,17 16,87 12,29
2001 27,86 44,94 14,35 11,54
2002 35,15 50,45 16,90 14,56
2003 35,04 48,95 15,48 11,95
2004 31,88 44,92 12,87 10,90
Quelle: Statistisches Bundesamt, Kaufwerte für Bauland, Fachserie 17, Reihe 5
Aktualisiert am 21. November 2005
Preiseübersicht 2002
Kaufwerte für Bauland nach ausgewählten Baulandarten und Ländern 2002
Land Bauland insgesamt Baureifes Land Rohbauland Sonstiges Bauland
Durchschnittlicher Kaufwert in EUR/m²
Baden-Württemberg 127,17 154,90 37,58 59,27
Bayern 103,80 129,52 37,61 58,43
Berlin 128,69 143,65
Brandenburg 50,00 56,19 24,85 40,52
Bremen 67,07 81,91
Hamburg
Hessen 92,02 116,86 33,53 28,59
Mecklenburg-Vorpommern 30,59 51,20 14,99 6,12
Niedersachsen 48,33 61,70 22,24 22,94
Nordrhein-Westfalen 88,68 114,16 44,24 35,89
Rheinland-Pfalz 54,85 85,89 19,85 35,62
Saarland 40,12 59,48 17,22 19,33
Sachsen 40,33 68,55 16,56 8,89
Sachsen-Anhalt 25,65 34,53 9,99 12,17
Schleswig-Holstein 54,77 84,36 21,85 25,68
Thüringen 24,50 41,45 12,50 11,56
 
Deutschland 58,43 80,44 22,66 25,51
 
Früheres Bundesgebiet 68,29 91,82 24,75 32,66
Neue Länder und Berlin-Ost 35,15 50,45 16,90 14,56
Aktualisiert am 31. März 2004

Rechtsfragen

Bauland ist auch ein Rechtsbegriff. Nach § 9 Abs. 3 BauNVO ist für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. Gemäß § 133 Abs. 1 BauGB unterliegen erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Die Wertermittlung für Bauflächen und Bauland sowie für bauliche Anlagen hat auf der Grundlage des Verkehrswertes zu erfolgen (§ 29 Abs. 1 FlurbG).

Siehe auch

Wiktionary: Bauland  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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