!!!Anerbenrecht

Bezeichnung der Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die den ungeteilten Übergang eines Bauernguts (Erbhofs) auf einen von mehreren Miterben gewährleisten. Das Anerbenrecht ist einerseits für die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien im Bundes-Anerbengesetz aus 1958, andererseits im Tiroler Höfegesetz aus 1900 sowie im Kärntner Anerbengesetz aus 1903 geregelt. 

Das österreichische Anerbenrecht ist fakultativ, das heißt der Erblasser kann sich über die gesetzliche Regelung hinwegsetzen. Durch die Anerbenrechtsgesetznovelle 1989 wurde einerseits die "Untergrenze" für Erbhöfe weiter gesenkt, andererseits wurden Benachteiligungen unehelicher Kinder beseitigt; weiters wurde eine neue Art von Erbhöfen geschaffen, die im Miteigentum eines Elternteils und eines Kindes stehen.

!Literatur
* M. Meyer, Anerbengesetz, ohne Jahresangabe



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