!!!Anzeigepflicht

# Nach § 84 der Strafprozessordnung haben Behörden oder öffentliche Dienststellen strafbare Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangen und die ihren gesetzlichen Wirkungsbereich betreffen, der Staatsanwaltschaft oder der Sicherheitsbehörde anzuzeigen. Ausnahmen bestehen vor allem für Bewährungshelfer und Sozialarbeiter. Ärzte haben schwere Körperverletzungen oder Kindesmisshandlungen anzuzeigen.\\ \\
# In zahlreichen Fällen besteht gegenüber Verwaltungsbehörden Anzeigepflicht, zum Beispiel Geburts- und Todesfälle, Funde, Baumaßnahmen, öffentliche Veranstaltungen, bestimmte Krankheiten, Tierseuchen.



%%language
[Short version in English|AEIOU/Anzeigepflicht/Anzeigepflicht_english|class='wikipage british']
%%

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]

[{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}]
[{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]