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Arbeitgeberverbände#

Freiwillige fachliche und regionale Interessenvereinigungen der Arbeitgeber in Form privatrechtlicher Vereine. Sie stehen neben den Wirtschaftskammern als Verhandlungs- und Vertragspartner den Gewerkschaften gegenüber.

In Österreich bestehen insbesondere folgende Arbeitgeberverbände:

Arbeitgeberverbände ohne Kollektivvertragsfähigkeit: Österreichischer Wirtschaftsbund, Freier Wirtschaftsverband Österreichs, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Österreichischer Gewerbeverein, Handelsverband.

Arbeitgeberverbände mit Kollektivvertragsfähigkeit: Vereinigung der Österreichischen Industrie; Pharmazeutischer Reichsverband für Österreich; Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte; Wiener Theater-Direktoren-Verband; Landesverbände der Kinobesitzer; Verband der Konzertlokalbesitzer und aller Veranstalter Österreichs; verschiedene Verbände von Geldinstituten und Versicherungsanstalten, wie Verband österreichischer Banken und Bankiers und Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs; Landesverbände der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber; Österreichischer Raiffeisenverband; Landesverbände der Haus- und Grundbesitzer; Verband der Elektrizitätswerke Österreichs; Verband Österreichischer Zeitungen; Österreichischer Genossenschaftsverband; Österreichischer Apothekerverband; Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs und andere.

Nur wenige Verbände, wie etwa der Bankenverband oder der Hauptverband der graphischen Unternehmungen, machen von der Kollektivvertragsfähigkeit Gebrauch. In der Regel schließen die gesetzlichen Interessenvertretungen, also die Wirtschaftskammern, die Kollektivverträge ab.