!!!Arbeitnehmervertretungen In Österreich existieren unternehmensinterne ([Betriebsrat|AEIOU/Betriebsrat]) und unternehmensexterne Arbeitnehmervertretungen Gewerkschaften als freiwillige und Kammern für Arbeiter und Angestellte als gesetzliche Interessenvertretungen besitzen eine Fülle rechtlicher und gesellschaftspolitischer Mitwirkungsmöglichkeiten. Die [Gewerkschaft|AEIOU/Gewerkschaften] ist in Österreich als überparteiliche und überkonfessionelle Einheitsgewerkschaft in Form eines privatrechtlichen Vereins (Österreichischer Gewerkschaftsbund) organisiert; neben einer einheitlichen Angestelltengewerkschaft sind die Arbeitergewerkschaften nach dem Industriegruppenprinzip strukturiert; die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die [Kammern für Arbeiter und Angestellte|AEIOU/Kammern_für_Arbeiter_und_Angestellte] sind als gesetzliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft und Umlagerecht ausgestattet. %%language [Short version in English|AEIOU/Arbeitnehmervertretungen/Arbeitnehmervertretungen_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]