!!!Ausländerbeschäftigung

In Österreich im Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geregelt. Ziel des Gesetzes ist, den Arbeitsmarkt Ausländern nur dann zugänglich zu machen, wenn nicht genügend inländische Nachfrage besteht. Dies soll zum einen durch die Festlegung von Höchstzahlen beschäftigter Ausländer erreicht werden, zum anderen ist die Beschäftigung eines Ausländers (ausgenommen EU-Bürger) an das Vorliegen einer behördlichen Bewilligung gebunden.

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!In Österreich beschäftigte Ausländer


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||Jahr||Insgesamt
|1992|273.884
|1993|277.511
|1994|290.288
|1995|300.328
|1996|300.271
|1997|298.797
|1998|298.566
|1999|305.783
|2000|319.394
|2001|329.261
|2002|334.132
----

||Jahr||Insgesamt
|2004|360.000
|2005|373.600
|2006|384.700
|2007|410.700
|2008|426.400
|2009|419.500
|2014|588.700
|2015|615.700
|2016|651.700
  
%%

!Weiterführendes

> [Statistik Austria: Beschäftigung und Arbeitsmarkt|https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/erwerbstaetigkeit]


%%language
[Short version in English|AEIOU/Ausländerbeschäftigung/Ausländerbeschäftigung_english|class='wikipage british']
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