!!!Befreiungsschein Dokument, das Ausländern, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen, ermöglicht, wie Inländer in Österreich beschäftigt zu werden. Der Befreiungsschein wird auf Antrag auf 5 Jahre befristet ausgestellt, wenn der Ausländer entweder eine tatsächliche Beschäftigung in Österreich von mindestens 5 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre nachweisen kann oder wenn er mindestens 5 Jahre mit einem österreichischen Ehepartner verheiratet war und seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Erleichterungen bestehen für Jugendliche. %%language [Short version in English|AEIOU/Befreiungsschein/Befreiungsschein_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]