!!!Bundesminister Neben dem [Bundespräsidenten|AEIOU/Bundespräsident], dem [Bundeskanzler|AEIOU/Bundeskanzler], dem [Vizekanzler|AEIOU/Vizekanzler] und der [Bundesregierung|AEIOU/Bundesregierung] oberste Organe der Vollziehung des Bundes. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt bzw. entlassen, sie bilden gemeinsam mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler die [Bundesregierung|AEIOU/Bundesregierung]. Nach einem Misstrauensvotum des [Nationalrats|AEIOU/Nationalrat] gegen einen Bundesminister hat der Bundespräsident diesen zu entlassen (politische Verantwortlichkeit); im Falle schuldhafter Rechtsverletzungen durch ihre Amtstätigkeit kann der Nationalrat Klage vor dem [Verfassungsgerichtshof|AEIOU/Verfassungsgerichtshof] führen, dessen verurteilendes Erkenntnis hat auf Verlust des Amtes zu lauten (rechtliche Verantwortlichkeit). Die Bundesminister sind zur Führung von obersten Geschäften der Bundesverwaltung berufen, ihnen stehen die [Bundesministerien|AEIOU/Bundesministerien] als administrative Hilfsapparate zur Verfügung (ausgenommen Bundesminister "ohne Portefeuille"). Hinsichtlich ihrer Geschäftsführung sind sie dem Nationalrat auskunftspflichtig ([parlamentarische Kontrolle|AEIOU/Parlamentarische_Kontrolle]). !Literatur * K. Korinek, Ministerverantwortlichkeit, 1986 %%language [Short version in English|AEIOU/Bundesminister/Bundesminister_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]