!!!Delegationen

Gemäß dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 aus je 60 Mitgliedern beider Parlamente (österreichischer Reichsrat, ungarischer Reichstag) gebildete Vertretungskörper, die ab Jänner 1868 jährlich einmal (abwechselnd in Wien und Budapest) zusammentraten und über die Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten nach getrennter Beratung Beschlüsse fassten, aber keine Gesetze erlassen konnten. Die 3 k. u. k. Ministerien waren den Delegationen verantwortlich. Zusammensetzung und Art der Abwicklung der Tagungen sollten jeden Anschein vermeiden, die Delegationen wären ein gemeinsames Parlament der Monarchie.

 
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!Literatur
* H. Lutz, Österreich-Ungarn und die Gründung des Deutschen Reiches, 1979



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