!!!Denkmalschutz

Gesetzlich geregelte und kulturell begründete Erhaltung von historisch bedeutenden Gegenständen, an denen öffentliches Interesse besteht. Der Denkmalschutz ist Bundesangelegenheit und wird durch das Denkmalschutzgesetz vom 25. 9. 1923, novelliert 1978 und 1990, geregelt. Denkmäler im Besitz öffentlicher Körperschaften stehen so lange unter Denkmalschutz, als die Behörde nicht anders verfügt. Private Bauwerke müssen durch Bescheid unter Denkmalschutz gestellt werden. Auch die Ausfuhr von Kulturgütern ist gesetzlich geregelt. Die Vollziehung obliegt dem [Bundesdenkmalamt|AEIOU/Bundesdenkmalamt], das in den Ländern ihm unterstehende Landeskonservatorate besitzt.

!Literatur
* N. Helfgott, Die Rechtsvorschriften für den Denkmalschutz, 1979



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