!!!Dienstzweige Gemäß Dienstrechtsgesetz von 1979 die Einteilung der Beamtendienstposten nach Art der Vorbildung und Verwendung (A: höherer Dienst, B: gehobener Dienst, C: Fachdienst, D: mittlerer Dienst, E: Hilfsdienst). Die Dienstzweigeverordnung legt auch die einzelnen Amtstitel fest. Richter sind von einer derartigen Einteilung ausgenommen. \\ Bei Lehrern werden folgende Verwendungsgruppen unterschieden: * Hochschullehrer und Lehrer an Pädagogischen Akademien * L1 (mit Hochschulbildung) für Lehrer an AHS und BHS * L2 für Lehrer an Pflichtschulen * L3 für Arbeitslehrer %%language [Short version in English|AEIOU/Dienstzweige/Dienstzweige_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]