!!!Ehrenbürgerschaft In den Stadtrechten (der Statutarstädte) und Gemeindeordnungen festgelegtes Recht der Gemeinden, Persönlichkeiten mit diesem höchsten Rang auszuzeichnen. Zuständig ist der Gemeinderat. Wegen unwürdigen Verhaltens kann die Ehrenbürgerschaft aberkannt werden. %%language [Short version in English|AEIOU/Ehrenbürgerschaft/Ehrenbürgerschaft_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]