!!!Ehrenbürgerschaft

In den Stadtrechten (der Statutarstädte) und Gemeindeordnungen festgelegtes Recht der Gemeinden, Persönlichkeiten mit diesem höchsten Rang auszuzeichnen. Zuständig ist der Gemeinderat. Wegen unwürdigen Verhaltens kann die Ehrenbürgerschaft aberkannt werden.



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