!!!Fürsorge

Die Anfänge der Fürsorge in Österreich gehen auf Joseph II. zurück, der unter anderem 1783 das "Pfarrarmeninstitut" gründete. Seine Maßnahmen waren bis um 1870 wirksam. Die öffentliche Fürsorge setzte 1863 mit dem Heimatrechtsgesetz ein, womit den Gemeinden die Unterstützung Hilfsbedürftiger vorgeschrieben wurde. Bei nicht leistungsfähigen Gemeinden kam es dabei zum so genannten Einlegesystem (nur Niederösterreich hat schon 1893 das Einlegesystem verboten und Bezirksaltersheime errichtet). 1938 wurde in Österreich das deutsche Fürsorgerecht eingeführt, wonach Bezirks- und Landesfürsorgeverbände die Träger der öffentlichen Fürsorge wurden. Es blieb bis 1948 bestehen und wurde dann von den Ländern als Landesrecht übernommen.

 
Zu Beginn der 70er Jahre wurde das österreichische Fürsorgerecht tiefgreifend umgestaltet. Die Länder erließen Sozialhilfegesetze ([Sozialhilfe|AEIOU/Sozialhilfe]), die die bis dahin geltenden Vorschriften ablösten. Neben der dort geregelten allgemeinen Fürsorge bestehen für bestimmte Gruppen Sonderregelungen, zum Beispiel das Jugendwohlfahrtsgesetz über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge oder die Behinderten- und Blindenhilfegesetze der Länder.

\\

--> [Historische Bilder zu Fürsorge|Bilder_und_Videos/Historische_Bilder_IMAGNO/Fürsorge] (IMAGNO)\\ 

%%language
[Short version in English|AEIOU/Fürsorge/Fürsorge_english|class='wikipage british']
%%

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]

[{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}]
[{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]