!!!Filmzensur In den Anfängen des Films wurde die Filmzensur nach § 23 Statthaltereierlass von 1851 gehandhabt, wonach alle Filme vor ihrer Aufführung von der Behörde, die zur Verhängung eines Aufführungsverbots berechtigt war, geprüft wurden. 1918 hob die Provisorische Nationalversammlung jegliche Filmzensur auf; 1934 wurde sie wieder eingeführt. 1945 griff man auf die Bundesverfassung von 1929 zurück und setzte die Filmzensur außer Kraft (Ausnahme: Filmbegutachtung zur Bestimmung des Jugendschutzes). %%language [Short version in English|AEIOU/Filmzensur/Filmzensur_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]