!!!Fonds Vermögen, das im Unterschied zur Stiftung ([Stiftungsrecht|AEIOU/Stiftungsrecht]) nicht notwendig auf Dauer gewidmet ist. Neben privatrechtlichen Fonds, die von Privatpersonen aufgrund der einschlägigen Bundes- oder Landesgesetze errichtet werden, bestehen zahlreiche Verwaltungsfonds. Von diesen sind einige bloße Budgetansätze (Familienlastenausgleich), andere weisen eigene Rechtspersönlichkeit auf (zum Beispiel Forschungsförderung). Der Sonderfall eines Fonds mit Behördeneigenschaft ist [Agrarmarkt Austria|AEIOU/Agrarmarkt_Austria,_AMA]. !Literatur * H. Stolzlechner, Öffentliche Fonds, 1982 %%language [Short version in English|AEIOU/Fonds/Fonds_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]