!!!Fonds

Vermögen, das im Unterschied zur Stiftung ([Stiftungsrecht|AEIOU/Stiftungsrecht]) nicht notwendig auf Dauer gewidmet ist. Neben privatrechtlichen Fonds, die von Privatpersonen aufgrund der einschlägigen Bundes- oder Landesgesetze errichtet werden, bestehen zahlreiche Verwaltungsfonds. Von diesen sind einige bloße Budgetansätze (Familienlastenausgleich), andere weisen eigene Rechtspersönlichkeit auf (zum Beispiel Forschungsförderung). Der Sonderfall eines Fonds mit Behördeneigenschaft ist [Agrarmarkt Austria|AEIOU/Agrarmarkt_Austria,_AMA].

!Literatur
* H. Stolzlechner, Öffentliche Fonds, 1982



%%language
[Short version in English|AEIOU/Fonds/Fonds_english|class='wikipage british']
%%

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]

[{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}]
[{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]