!!!Gebühr Geldleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen, wie Stempelgebühren der Verwaltungsbehörden, Gerichts- oder Rechtsgebühren. Grundlage sind das Gebührengesetz 1957 und das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962. Auch die gesetzlich festgelegten Vergütungen für die Tätigkeit von Sachverständigen und Dolmetschern im Auftrag von Behörden werden Gebühren genannt. %%language [Short version in English|AEIOU/Gebühr/Gebühr_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]