!!!Gebühr

Geldleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen, wie Stempelgebühren der Verwaltungsbehörden, Gerichts- oder Rechtsgebühren. Grundlage sind das Gebührengesetz 1957 und das Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz 1962. Auch die gesetzlich festgelegten Vergütungen für die Tätigkeit von Sachverständigen und Dolmetschern im Auftrag von Behörden werden Gebühren genannt.



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