!!!Gemeinwirtschaft

Im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmungen, die gemeinnützigen Aufgaben dienen. Im älteren Sprachgebrauch wurden vielfach alle Betriebe des Staates, der Länder, der Gemeinden sowie die Genossenschaften darunter zusammengefasst. In einem anderen Sinn wird mit Gemeinwirtschaft eine mehr planwirtschaftliche Wirtschaftsordnung bezeichnet, in der öffentliches Eigentum an den Produktionsmitteln besondere Bedeutung hat. Vor allem im Bereich der Gemeinden können wichtige öffentliche Aufgaben vielfach nur durch gemeinwirtschaftliche Betriebe bewältigt werden. In der Marktwirtschaft wird versucht, die Anzahl der Unternehmen der Gemeinwirtschaft möglichst gering zu halten und privatwirtschaftliche Organisationsformen zu bevorzugen.

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Gemeinwirtschaftliche Betriebe gab es seit dem 16. Jahrhundert, vor allem in den größeren Gemeinden: Ziegelwerke, Friedhöfe, Bäder usw. In Wien wurden die Hochquellwasserleitungen errichtet und nach 1900 unter anderem Gas- und E-Werke sowie die Straßenbahn und das Bestattungswesen kommunalisiert. 

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In der 1. Republik kam besonders dem [kommunalen Wohnbau|AEIOU/Kommunaler_Wohnbau] große Bedeutung zu. Dieser wird in der 2. Republik weitgehend durch gemeinnützige Genossenschaften durchgeführt ([Wohnbauförderung|AEIOU/Wohnbauförderung]). 

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Heute haben alle größeren Gemeinden kommunale Versorgungsbetriebe (Versorgung und Entsorgung, Beleuchtung), Bäder und Grünanlagen. In jüngster Zeit besteht eine Tendenz zur Privatisierung, vor allem bei Entsorgungsaufgaben. 

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Die früher zur Gemeinwirtschaft gezählte [verstaatlichte Industrie|AEIOU/Verstaatlichte_Industrie] hat angesichts weitgehender Privatisierungen für die Gemeinwirtschaft an Bedeutung verloren. Im Bundeseigentum stehende Unternehmungen wie Bahn (Österreichische [Bundesbahnen|AEIOU/Bundesbahnen,_Österreichische,_ÖBB]) und [Post|AEIOU/Post] werden durch eigene Rechtsträger schrittweise dem marktwirtschaftlichen System angepasst. Gemeindeordnungen österreichischer Bundesländer beschränken die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Gemeinden auf Unternehmen, die einem Gemeinschaftsbedarf entsprechen, bzw. auf den Fall, dass die gemeinwirtschaftliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.

!Literatur
* R. Grünwald, Handwörterbuch der österreichischen Gemeinwirtschaft, 1984




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