!!!Genossenschaften

Sind Vereinigungen, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen (§ 1 Genossenschaftsgesetz 1873 in der Fassung 1974). Durch diesen besonderen Förderauftrag unterscheiden sich Genossenschaften von (bloßen) Kapitalgesellschaften. Das Erfordernis einer Beschränkung auf Mitgliedergeschäfte wurde 1974 fallengelassen. 

Vor dem Hintergrund der britischen "Pioniere von Rochedale" wurden ab 1851 auch in Österreichische Genossenschaften gegründet, und zwar als Arbeitervereinigungen ([Konsumgenossenschaften|AEIOU/Konsumgenossenschaften]), nach dem System Schulze-Delitzsch ([gewerbliche Genossenschaften|AEIOU/gewerbliche_Genossenschaften]) oder nach dem System Raiffeisen ([landwirtschaftliche Genossenschaften|AEIOU/landwirtschaftliche_Genossenschaften]). Später kamen Wohnbaugenossenschaften hinzu. 

Jede Genossenschaft muss einer besonderen Aufsicht (insbesonders Revisionsverband) unterliegen. Nachdem vor allem Raiffeisen eine dominierende Funktion im Geld- und Agrarsektor entwickelt hat, sind die Genossenschaften heute von einem gewaltigen, sowohl durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung als auch durch die Schwierigkeiten großer Kapitalaufbringung mitverursachten Konzentrationsprozess geprägt.

!Literatur
* M. Patera (Hg.), Handbuch des österreichischen Genossenschaftswesens, 1986



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