!!!Grundbesitz

Innehabung einer Liegenschaft mit dem Willen, sie als die seinige zu behalten. Im allgemeinen Sprachgebrauch findet sich häufig die Bezeichnung "Grundbesitz" für Grundeigentum ([Eigentum|AEIOU/Eigentum], [Grundbuch|AEIOU/Grundbuch]). Abgesehen vom Eigentumsrecht sind folgende dingliche Rechte an Grund und Boden möglich: [Dienstbarkeit|AEIOU/Dienstbarkeit], Reallast, Pfandrecht und [Baurecht|AEIOU/Baurecht]. Den Grundverkehr regeln eigene Grundverkehrsgesetze, wonach Rechtsgeschäfte über land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden der Genehmigung der Grundverkehrskommission (kollegiale Landesbehörde) unterliegen. Der Grundstückserwerb durch Ausländer in Österreich unterliegt ebenfalls dieser Genehmigungspflicht. Grundbesitz in Österreich unterliegt der [Grundsteuer|AEIOU/Grundsteuer], Grundstückserwerb der [Grunderwerbssteuer|AEIOU/Grunderwerbssteuer].



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