!!!Grundrechte

Grundrechte sind dem Staatsbürger (Bürgerrechte) bzw. jedem Menschen
(Menschenrechte/Jedermannsrechte) im Verfassungsrang eingeräumte subjektive Rechte. Der vom B-VG selbst verwendete Begriff ist „verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte". Die Grundrechte sind in Österreich nicht zentral verankert, sondern auf mehrere Gesetze verteilt. Grundrechte enthalten die [Bundesverfassung|AEIOU/Bundesverfassung], das Staatsgrundgesetz von 1867 ("über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger"), die Staatsverträge von Saint-Germain (1919) und Wien (1955), die Europäische Menschenrechtskonvention von 1958, das Zivildienstgesetz und das Datenschutzgesetz,
das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz; das Minderheiten-SchulG für das Burgenland; das Minderheiten-SchulG für Kärnten.


Folgende besonders wichtige Grundrechte enthält das österreichische Verfassungsrecht: Gleichheit vor dem Gesetz (verbunden mit einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot für Gesetzgeber und Vollziehung); gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern; Recht der Freizügigkeit der Person und des Vermögens; Freiheit des Aufenthalts, der Einreise und der Auswanderung; Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (eingeschränkt durch die Möglichkeit der Enteignung); Freiheit des Liegenschaftserwerbs; Aufhebung des Untertänigkeits- und Hörigkeitsverbands (seit 1848); Freiheit der Erwerbstätigkeit (aus bestimmten sachlichen Gründen einschränkbar); Schutz der persönlichen Freiheit (einschränkbar nur aufgrund einer richterlichen Anordnung); Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen (das ist zuständigen) Richter; Unverletzlichkeit des Hausrechts; Schutz des Brief- und des Fernmeldegeheimnisses (einschränkbar jeweils aufgrund richterlicher Anordnung); Petitionsrecht; Vereins- und Versammlungsfreiheit; Meinungs- und Pressefreiheit; Verbot der Vorzensur; Glaubens- und Gewissensfreiheit; Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie der Künste; Unterrichtsfreiheit; Recht auf Bildung; Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung; Rechte der Minderheiten; Recht auf Leben; Recht auf Datenschutz; Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht, Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung; Recht auf  Achtung des Privat- und Familienlebens;   Recht   der   Eheschließung   und Familiengründung; Wahlrecht; Recht auf ein faires Verfahren; Recht auf eine wirksame
Beschwerde.

Die vorgenannten Grundrechte können in folgende Kategorien eingeteilt werden: Freiheitsrechte; Gleichheitsrechte; politische Grundrechte; Minderheitenrechte; Verfahrensrechte; soziale Grundrechte.

!Literatur
* F. Ermacora, Grundriß der Menschenrechte in Österreich, 1988\\
* Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Auflage,, 2005\\
* Adamovich/Funk/Holzinger/Frank, Österreichisches Staatsrecht, Band 3: Grundrechte (2003)



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