!!!Interpellationsrecht

Mittel der politischen Kontrolle der Gesetzgebungsorgane über die Vollziehung. Nationalrat und Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder (Bundeskanzler, Vizekanzler, andere Bundesminister) über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Eine besondere Form dieses "klassischen" Interpellationsrechts ist die dringliche Anfrage, die in derselben Sitzung des Vertretungskörpers behandelt werden muss. Weitere Formen des Interpellationsrechts sind die Fragestunde und die aktuelle Stunde. Demnach kann jeder Abgeordnete zum Nationalrat und jedes Mitglied des Bundesrats in den Sitzungen des Vertretungskörpers kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung richten. Ähnliche politische Kontrollrechte sind für die Landtage normiert.

!Literatur
* R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 1992



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