!!!Körperschaften des öffentlichen Rechts

Durch Verfassungsgesetz eingerichtete Selbstverwaltungskörper mit Rechtspersönlichkeit, zum Beispiel die gesetzlichen Berufsvertretungen (Kammern der gewerblichen Wirtschaft, Kammern für Arbeiter und Angestellte, Landwirtschaftskammern und andere), die Österreichische Hochschülerschaft, die Sozialversicherungsträger, nicht aber die Universitäten. Es besteht ein System der Zwangsmitgliedschaft; manchen Kammern kommt Disziplinargewalt zu (Rechtsanwaltskammer unter anderem).

!Literatur
* K. Korinek, Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970.



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