!!!Konsumentenschutz

Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die den Verbraucher vor Benachteiligung im Wirtschaftsleben schützen. Der Konsumentenschutz umfasst Bestimmungen, die der Gesundheit (zum Beispiel Nahrungsmittelkontrollen), der Sicherheit (zum Beispiel Produkthaftpflicht), der Information (zum Beispiel Preiskennzeichnungspflicht) und dem Schutz des Konsumenten in bestimmten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens dienen. Für so genannte "Verbraucherverträge", das heißt Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern, gilt das Konsumentenschutzgesetz 1979; es sieht unter anderem besondere Bestimmungen für Haustür- und Abzahlungsgeschäfte, Vorauszahlungskäufe und Verträge über wiederkehrende Leistungen vor und enthält einen Katalog von unzulässigen Vertragsbestandteilen.

!Literatur
* H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, 9/1991.



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