!!!Landarbeiterkammern Interessenvertretung der in Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer (außer Familienangehörigen oder leitenden Angestellten). Die Einrichtung von Landarbeiterkammern ist Landessache. Eigene Landarbeiterkammern: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Kärnten; in Tirol und Vorarlberg sind es Sektionen der Landwirtschaftskammern, im Burgenland und in Wien Integrierung in die Kammer für Arbeiter und Angestellte. Organe: Präsident, Vorstand (Hauptausschuss), Sektionsvorstand (Sektionsausschüsse), Vollversammlung, deren Mitglieder für 5 Jahre gewählt werden. !Literatur \\ \\ K. Korinek, Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970 %%language [Short version in English|AEIOU/Landarbeiterkammern/Landarbeiterkammern_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]