!!!Münzordnung

Grundlage des Münzwesens im Mittelalter war die karolingische Ordnung: 1 Pfund Silber (lb.) wurde in 240 Pfennigen (den.) ausgemünzt, mit dem Schilling (ß) zu 20 bzw. 30 (Österreich, Bayern) Pfennigen als zusätzliche Recheneinheit. Im Spätmittelalter entstand infolge von Inflationen und Emission schwerer Münzen ein Münzchaos, das durch Münzordnungen bekämpft wurde: Die Münzordnung Friedrichs III. 1481 regelte unter anderem die Prägung von Dukaten und "Groschen" sowie die Verwendung von Pfennigen als Scheidemünzen. Im 16. Jahrhundert wurden 1524, 1551 und 1559 Reichsmünzordnungen erlassen. Das [Privilegium maius|AEIOU/Privilegium_maius] verbürgte den Habsburgern eine Sonderstellung im Münzwesen, daher wurde für die österreichischen Länder durch Ferdinand I. eine eigene Münzordnung mit etwas geringeren Werten erlassen (1524). Die Reichsmünzordnung von 1559 wurde auch in Österreich wirksam. Eine grundsätzliche Neuregelung erfolgte erst unter Maria Theresia 1750 und durch die Münzkonvention mit Bayern 1753 (Konventionsmünze, Gulden C. M., bis 1858).

!Literatur
* G. Probszt, Österreichische Münz- und Geldgeschichte von den Anfängen bis 1918, 1973



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