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Oberster Gerichtshof, OGH#

Mit kaiserlichem Patent in der Nachfolge der Obersten Justizstelle als Oberster Gerichts- und Kassationshof 1850 in Wien errichtet. Seit 1918 nur noch OGH (geregelt im OGHG, Bundesgesetzblatt 1968/328 in der gegenwärtigen Fassung). Der OGH ist gemäß Verfassung die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen. Er entscheidet über Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, über Nichtigkeitsbeschwerden gegen Strafurteile und zur Wahrung des Gesetzes sowie seit 1993 über Grundrechtsbeschwerden. In der Regel entscheidet der OGH in Senaten von 5 Richtern, von denen einer den Vorsitz führt, ausnahmsweise mit verstärktem Senat (11 Richter) bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Literatur#

  • W. Platzgummer, Grundzüge des österreichischen Strafverfahrens, 1997
  • W. Rechberger und D. Simotta, Grundriß des österreichischen Zivilprozeßrechts (Erkenntnisverfahren), 2000