!!!Pfarrer

Kirchlicher Amtsträger, der für die Seelsorge der Pfarrgemeinde hauptverantwortlich ist. Im katholischen Kirchenrecht ist das Amt Priestern vorbehalten und wird als Teilhabe des Bischofsamts verstanden, dem es theologisch und rechtlich untergeordnet ist. Der Pfarrer übt die Dienste des Lehrens, der Heiligung und der Leitung für die Gläubigen seiner Pfarre aus und ist für die Verwaltung der Pfarre (Finanzen, Matrikenführung) zuständig ([Pfarrgemeinderat|AEIOU/Pfarrgemeinderat]). Er wird mitunter von Mitarbeitern (Kaplan, Diakon, Pastoralassistent und anderen) unterstützt.

 
Nach evangelischem Verständnis übt der Pfarrer oder die Pfarrerin das Amt der Kirche (Wortverkündigung und Sakramentenverwaltung) für eine bestimmte Gemeinde oder Personengruppe aus. Die evangelischen österreichischen Pfarren haben das Recht, den Pfarrer zu wählen, die formelle Bestätigung erfolgt durch den Oberkirchenrat. 1982 fiel das letzte rechtliche Hindernis für die Zulassung von Frauen zum Pfarramt.

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