!!!Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist ein beratendes und gemeinsam mit dem Pfarrer beschlussfähiges Gremium der katholischen Kirche auf Pfarrebene. Ihm gehören amtliche, gewählte und delegierte Mitglieder an. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten in den österreichischen Diözesen begann Ende der 60er Jahre (Artikel 26 des Dekrets über das Apostolat der Laien, 2. Vatikanisches Konzil). 1987 wurden die Pfarrgemeinderäte erstmals in ganz Österreich zu einem gemeinsamen Termin gewählt.



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