!!!Privilegium minus

Urkunde Kaiser Friedrichs I. Barbarossa vom 17. 9. 1156, mit der anlässlich der Beilegung des Streits um Bayern Österreich von einer Mark in ein Herzogtum umgewandelt und mit besonderen Rechten ausgestattet wurde. Verliehen wurde es Herzog Heinrich II. Jasomirgott und seiner Gattin Theodora. Österreich wurde von Bayern getrennt, das Herzogspaar sollte es im Falle des kinderlosen Todes zuwenden können, wem es wollte (Libertas affectandi). Innerhalb des Amtssprengels durfte ohne Zustimmung des Herzogs keine Gerichtsbarkeit ausgeübt werden. Die Vasallenpflicht wurde auf die Teilnahme an Hoftagen in Bayern und Feldzügen in Nachbarländern Österreichs begrenzt. Die Rechte des Privilegium minus entsprachen den um die Mitte des 12. Jahrhunderts im staatlichen Leben Deutschlands allgemein üblichen Verhältnissen.

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!Literatur
* H. Appelt, Privilegium minus, das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich, 1973



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