!!!Randgruppen

Gesellschaftsgruppen, die aufgrund ihrer Abweichung von den vorherrschenden sozialen Normen nur eingeschränkte Lebensmöglichkeiten besitzen. Im Zeitalter des [Absolutismus|AEIOU/Absolutismus] war für die Versorgung, aber auch Disziplinierung im Sinne von möglicher wirtschaftlicher Nützlichkeit der Randgruppen (Bettler, Behinderte, arbeitsunfähige Alte, abgedankte Soldaten usw.) die Polizei zuständig; die Einrichtung von Werkhäusern, Waisen-, Zucht- und Arbeitshäusern war teilweise mit Manufakturen verbunden. Heute können Dauerarbeitslose, pflegebedürftige ältere Menschen, Behinderte, Drogensüchtige, aber auch bestimmte Gruppen von ausländischen Arbeitern und Asylanten als Randgruppen gelten; sie alle sind im Wesentlichen auf ständige Sozialhilfe angewiesen. Im 18. Jahrhundert konnten bis zu 25 % der Bevölkerung als Randgruppen gelten, heute (unter Berücksichtigung einer Mindesteinkommensgrenze) 2-5 %.

!Literatur
* H. Stekl, Österreichs Zucht- und Arbeitshäuser 1671-1920, 1978
* E. Tálos (Hg.), Der geforderte Wohlfahrtsstaat, 1992




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