!!!Regionalradio

Seit 1. 1. 1994 (Regionalradiogesetz vom 9. 6. 1993, mehrmals novelliert) bestehende Möglichkeit der Ausstrahlung von regionalen Radioprogrammen durch private Programmveranstalter neben dem [ORF|AEIOU/ORF] (sendet neun regionale Programme). Presseverleger dürfen höchstens 26 % der Anteile einer Regionalradiogesellschaft sowie je 10 % in 2 weiteren Bundesländern halten. Eine weitere Öffnung für private Anbieter bedeutet das Lokalradio seit 1996. Die Zulassungserteilung obliegt der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)



%%language
[Short version in English|AEIOU/Regionalradio/Regionalradio_english|class='wikipage british']
%%

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]