!!!Reichsrat

Die Volksvertretung der Königreiche und Länder der österreichischen Reichshälfte ([Cisleithanien|AEIOU/Cisleithanien]) in der österreichisch-ungarischen Monarchie 1867-1918. Der Reichsrat bestand aus dem [Herrenhaus|AEIOU/Herrenhaus] mit 291 vom Kaiser ernannten Mitgliedern (1914) und dem [Abgeordnetenhaus|AEIOU] mit 516 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern (zuletzt 1911). Beide Häuser konnten sich gleichzeitig versammeln. Ab 1907 konnten Mitglieder des Herrenhauses auch in das Abgeordnetenhaus gewählt werden. Einberufung, Vertagung und Schließung konnte sich nur auf beide Häuser beziehen. Ein Gesetz wurde erst wirksam, wenn ihm beide Häuser zugestimmt hatten (ausgenommen Finanz- und Rekrutierungsgesetze). Der Reichsrat wurde wegen der nationalen Konflikte mehrmals suspendiert, so auch 1914, er konnte daher zum Ausbruch des 1. Weltkriegs nicht Stellung nehmen. Erst 1917 wurde er wieder einberufen, zerfiel aber bereits im Herbst 1918 in einzelne nationale Gruppen. Die deutsch))((sprachigen Mitglieder bildeten 1918 die [Provisorische Nationalversammlung|AEIOU/Provisorische_Nationalversammlung] Deutsch-Österreichs. Sitz des Reichsrats war ursprünglich ein provisorisches Gebäude an der Währinger Straße, ab 1883 das Parlamentsgebäude an der Ringstraße.

 


!Weiterführendes
> [Habres, C.: Im Hohen Haus flogen die Fetzen|Wissenssammlungen/Essays/Politik/Im_Hohen_Haus] (Essay)
> [Historische Bilder zu Reichsrat|Bilder_und_Videos/Historische_Bilder_IMAGNO/Reichsrat] (IMAGNO)

!Literatur
* G. Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich, 8 Bände, 1920ff



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[Short version in English|AEIOU/Reichsrat/Reichsrat_english|class='wikipage british']
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[{Metadata Suchbegriff='Monarchie Volksvertretung' Kontrolle='Nein'}]


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Sehr wichtig für die wissenschaftliche Diskussion der Kriegsschuldfrage ist der weithin unbekannte Hinweis, dass der Reichsrat 1914 supendiert war. Sonst wäre damals so manche Entscheidung völlig anders ausgefallen......

--glaubauf karl, Mittwoch, 17. März 2010, 11:31


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__Ergänzung zum Kommentar:__

Keineswegs hätte die Kriegspartei am Wiener Hof, deren Exponenten Graf Hoyos und Hötzendorf, der apokalyptische Reiter waren, im Reichstag ihre Angriffskonzepte so leicht durch gebracht, wie die Kriegserklärung bei Franz Joseph.


--glaubauf karl, Mittwoch, 17. März 2010, 12:47


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Die beiden Häuser des Reichsrates konnten nicht gleichzeitig tagen, sondern sie hatten gleichzeitig zu tagen. Die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich wurde nicht von deutschsprachigen Abgeordneten gegründet, sondern laut eigener Bezeichnung von deutschen. Der Reichsrat zerfiel im Herbst 1918 nicht in nationale Gruppen, denn Gruppierungen der Nationalitäten hatte es in diesem Parlament immer gegeben. Der Reichsrat löste sich vielmehr de facto auf wie Altösterreich, durch unblutige revolutionäre Vorgänge, nicht durch ein Trennungsgesetz wie 1992 die Tschechoslowakei.

-- [Kraus Wolfgang J.|User/Kraus Wolfgang J.], Freitag, 25. März 2011, 22:03

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Noch etwas: Der Begriff Volksvertretung ist hier nicht sehr treffend, der neutralere Begriff Parlament besser. Denn selbst ab 1907 hat der Reichsrat bestenfalls 50 % der erwachsenen Bevölkerung vertreten, da nur Männer wahlberechtigt waren. Der stufenweise Ausbau des Männerwahlrechts zwischen 1867 und 1907 sollte erwähnt werden, auch die damit einhergehende Erhöhung der Zahl der Abgeordneten.

-- [Kraus Wolfgang J.|User/Kraus Wolfgang J.], Freitag, 25. März 2011, 22:08