!!!Urbare Verzeichnisse der Besitzrechte von Grundherren mit Angabe der Leistungen der Untertanen. Im Unterschied zu den Grundbüchern einseitige Aufzeichnungen der Eigentümer ohne öffentlich-rechtliche Gültigkeit. Urbare des 15. Jahrhunderts sind vielfach noch ungedruckt. Landesfürstl Urbare und Urbare geistlicher oder weltlicher Grundherrschaften sind wichtige spätmittelalterliche Geschichtsquellen. !Ausgabe * Österreichische Urbare, herausgegeben von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 1904 ff %%language [Short version in English|AEIOU/Urbare/Urbare_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]