!!!Volksgerichte

1945 eingerichtete österreichische Sonderstrafsenate, bestehend aus 2 Berufsrichtern und 3 Schöffen zur Verfolgung der Straftaten nach dem Verbots- und Kriegsverbrechergesetz (Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, Hochverrat, Kriegshetzerei, Verletzung der Menschenwürde, Vertreibung aus der Heimat, Denunziation und anderes). Primär war die Todesstrafe zu verhängen und auf Vermögensverfall zu erkennen, bei mildernden Umständen auf schweren Kerker zu entscheiden. Gegen 130.000 Personen wurden Verfahren eingeleitet, 60 % davon eingestellt, 13.597 endeten mit Schuldsprüchen, es ergingen 43 Todesurteile, davon wurden 30 vollstreckt. Die 1955 aufgehobenen Volksgerichte waren Bestandteil der [Entnazifizierung|AEIOU/Entnazifizierung] von zirka 40.000 Belasteten und zirka 480.000 Minderbelasteten (Sühneabgaben, Amtsverlust, Verlust des Wahlrechts, Berufsverbot und anderes). Durch Amnestien wurden 1948-57 diese Folgen aufgehoben.

!Literatur
* H. Butterweck, Verurteilt und begnadigt, 2 Bände, 1995f



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