!!!Zollfreizonen

Zollfreizonen und Freilager sind Teile des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft oder in diesem Zollgebiet gelegene Räumlichkeiten die vom übrigen Zollgebiet getrennt sind. In ihnen lagernde Nichtgemeinschaftswaren sind während des Verbleibs in diesen Zonen so zu behandeln, als befänden sie sich im Hinblick auf die Erhebung von Einfuhrabgaben und Anwendung handelspolitische Maßnahmen nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft. In Österreich gibt es Freilager aber keine Freizonen.

!Literatur
* P. von Witte (Hg.), Zollkodex, 1994



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