!!!Biologische Landwirtschaft

Unter biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft werden Landbewirtschaftungsformen zusammengefasst, die in Österreich anfangs auf bäuerlicher Initiative durch die Ernte-, Demeter- und andere Verbandsrichtlinien geregelt und seit 1983 durch den Österreichischen Lebensmittelcodex bzw. seit 1. 7. 1994 durch EU-Verordnung 2092/91 gesetzlich definiert sind sowie folgende gemeinsame Hauptmerkmale besitzen: Optimierung der Nutzung des betriebseigenen Stoffkreislaufs (unter anderem über Feldfutter- bzw. Leguminosenanbau und Einsatz von hofeigenen Wirtschaftsdüngern), Nutzung natürlicher Regelmechanismen (zum Beispiel im vorbeugenden Pflanzenschutz: vielfältige Agrarlandschafts- und Fruchtfolgegestaltung) unter klar geregeltem weitestgehendem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leichtlösliche Mineraldünger, Verwendung von Pflegemitteln natürlichen Ursprungs für Boden, Pflanze und Tier sowie artgerechte Tierhaltung. Biologische Landwirtschaft gilt als Landbewirtschaftungsform mit dem höchsten Ökologisierungsgrad und wird daher von EU, Bund und Ländern mit finanziellen Förderungen unterstützt. In Österreich bewirtschafteten 1997 rund 20.000 Biobauern eine Fläche von 335.700 ha. Das entspricht rund 8 % der landwirtschaftlichen Betriebe und bedeutet die größte Biobauerndichte in Europa.

!Literatur
* G. Herrmann und G. Plakolm, Ökologischer Landbau - Grundwissen für die Praxis, 1991



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