!!!Deutsches Eigentum

Gemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1. 8. 1945 konnten die Besatzungsmächte ([Besatzung 1945-55|AEIOU/Besatzung_1945-1955]) das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses der Republik Österreich überließen, nahm es die Sowjetunion voll in Anspruch. Davon waren nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die DDSG, sondern auch 10 % der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe betroffen. Diese Vermögenswerte wurden von der so genannten [USIA|AEIOU/USIA] verwaltet, waren lange Zeit ein Hindernis für den Abschluss des [Staatsvertrags|AEIOU/Staatsvertrag] und wurden 1955 nach Vereinbarung von Ablösen im Wert von 150 Millionen Dollar an Österreich übergeben. Zahlreiche USIA-Betriebe wurden 1955 aufgrund des 1. und 2. Verstaatlichungsgesetzes (1946 bzw. 1947) nachträglich verstaatlicht ([Verstaatlichung|AEIOU/Verstaatlichung]). Mit der Bundesrepublik Deutschland wurde 1957 ein Vermögensvertrag zur Regelung des Problems des deutschen Eigentums abgeschlossen.

!Literatur
* G. Plöchl, Die Rechtsvorschriften über das deutsche Eigentum in Österreich samt den einschlägigen Nebenbestimmungen, 1959




%%language
[Short version in English|AEIOU/deutsches_Eigentum/deutsches_Eigentum_english|class='wikipage british']
%%

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]

[{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}]
[{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]