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vom 07.02.2022, aktuelle Version,

Österreichischer Kunstsenat

Der Österreichische Kunstsenat ist ein offizielles Gremium von einundzwanzig anerkannten österreichischen Künstlern, das die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten und die öffentliche Hand in wichtigen einschlägigen Fragen zu beraten hat. Der Kunstsenat schlägt die Kandidaten für den Großen Österreichischen Staatspreis vor und hat auch das Vorschlagsrecht für die Berufung der Staatspreisträger in den Kunstsenat.

Geschichte

Der Österreichische Kunstsenat wurde am 7. September 1954 per Erlass des damaligen Bundesministeriums für Kultur gegründet.[1]

„Zur Würdigung besonders hervorragender Persönlichkeiten auf dem Gebiet der österreichischen Kunst und zur fachlichen Beratung des Bundesministeriums für Unterricht in Fragen der staatlichen Kunstverwaltung“

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur : 1954

Österreichischer Kunstsenat

Die Mitglieder des Kunstsenats repräsentieren die Bereiche Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Sie müssen Träger des Großen Österreichischen Staatspreises sein und werden vom österreichischen Kulturminister ernannt (derzeit im Bundeskanzleramt angesiedelt).[2] Sie gehören dem Gremium auf Lebenszeit an, daher ist der Altersdurchschnitt des Kunstsenats relativ hoch. Der Kunstsenat hat den Auftrag, die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten, und auch die öffentlichen Stellen in wichtigen Fragen der Kunst zu beraten.

Der Kunstsenat tritt mehrmals jährlich zusammen. Er wählt aus dem Kreise der Mitglieder einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten mit jeweils dreijähriger Funktionsperiode.

Präsidenten

Mitglieder

  1. HK Gruber (* 1943) (Präsident)
  2. Brigitte Kowanz (1957–2022) (Vizepräsidentin)
  3. Siegfried Anzinger (* 1953) (Vizepräsident)
  4. Christian Ludwig Attersee (* 1940)
  5. Joannis Avramidis (1922–2016)
  6. Günter Brus (* 1938)
  7. Friedrich Cerha (* 1926)
  8. Georg Friedrich Haas (* 1953)
  9. Peter Handke (* 1942)
  10. Wilhelm Holzbauer (1930–2019)
  11. Friederike Mayröcker (* 1924)
  12. Gustav Peichl (1928–2019)
  13. Wolf D. Prix (* 1942)
  14. Arnulf Rainer (* 1929)
  15. Gerhard Rühm (* 1930)
  16. Kurt Schwertsik (* 1935)
  17. Heinz Tesar (* 1939)
  18. Peter Waterhouse (* 1956)
  19. Erwin Wurm (* 1954)

Beispiele für Interventionen des Kunstsenats

Der Kunstsenat hat sich ab 2008 unter anderem erfolgreich für den Weiterbestand des gefährdeten ORF-Symphonieorchesters eingesetzt[3][4] sowie für das Innsbrucker Riesenrundgemälde. 1983 trat er erfolgreich für den funktionsfähigen Weiterbestand von Otto Wagners Brücke über die Zeile auf.

Einzelnachweise

  1. Glossarerklärung des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
  2. Neu im Kunstsenat: Erwin Wurm und Heinz Tesar, Artikel der Presse vom 1. September 2014
  3. Offener Brief des Österreichischen Kunstsenats zur Situation des Radio-Symphonieorchesters Wien (Memento vom 25. April 2012 im Internet Archive)
  4. Petition zur Rettung des RSO Wien (Memento vom 30. Oktober 2012 im Internet Archive)