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vom 26.06.2022, aktuelle Version,

Österreichischer Aero-Club

Österreichischer Aero-Club
Gegründet 17. April 1900
Gründungsort Wien
Präsident DI Wolfgang Malik[1]
Vereine 516[2]
Mitglieder 19.228[3]
Verbandssitz Wien
Homepage http://www.aeroclub.at

Der Österreichische Aero-Club (ÖAeC) ist der Fachverband für den gesamten nichtgewerblichen Luftsport in Österreich. Außerdem ist er als Zivilluftfahrtbehörde tätig und regelt in diesem Rahmen die Erteilung von diversen Fluglizenzen, Überwachung von Flugtechnik, uvm. Der ÖAeC ist Mitglied der Fédération Aéronautique Internationale (FAI). Außerdem vergibt der ÖAeC auch Sportlizenzen die für die Teilnahme an Wettkämpfen erforderlich sind.

Geschichte

Gedenktafel für Viktor Silberer und die Gründung des Wiener Aero-Clubs und des Österreichischen Aero-Clubs

Der Verband wurde am 17. April 1900 im St. Annahof in Wien unter der Leitung von Viktor Silberer (1846–1924) und Franz Hinterstoisser als „Wiener Aero-Club“ gegründet. Der Name wurde 1910 in „Österreichischer Aero-Club“ umgeändert. 1928 wurde Walther Pessl Präsident.

Am 30. Juli 1950 wurde der Verein mit Bewilligung der Alliierten neu gegründet. Der neue ÖAeC wählte Feldpilot Major a. D. Ferdinand Cavallar von Grabensprung als ersten Präsidenten der Nachkriegszeit.[4]

Seit der Saison 2007 wird die Österreichische Streckenflug Staatsmeisterschaft (ÖSSM) im Paragleiten und Hängegleiten in jeweils mehreren Wertungskategorien dezentral über die Plattform des XContest ausgetragen. Seit der Saison 2012 gelten diese Flüge auch automatisch für den von der FAI, im Speziellen der Internationalen Hängegleiter- und Gleitschirmflug-Kommission (CIVL), veranstalteten World XC Online Contest (WXC), wenn der Pilot eine gültige FAI-Sportlizenz und CIVL-ID in seinem Profil eingetragen hat.[5]

Der Rekordsprung aus der Stratosphäre von Felix Baumgartner im Oktober 2012 wurde durch den ÖAeC bestätigt.

Sektionen

Sektion Mitglieder[3]
Modellflug 12.526
Segelflug 2.648
Motorflug 2.559
Paragleiten 2.417
Fallschirm 911
Hängegleiten 452
Ultraleicht 289
Ballonfahren 129
Selbstbauflugzeug 74
Helikopter 60

Zivilluftfahrtbehörde

Die Aufgaben der Regelung für Ausbildung und Prüfung für Piloten für Ultraleichtluftfahrzeuge, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer, Hängegleiter, Paragleiter, motorisierte Hänge- und Paragleiter wurden per Verordnung[6] des Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr an den Österreichischen Aero-Club übertragen. Dieser ist damit eine Zivilluftfahrtbehörde 1. Instanz. Die hierfür aufgestellte Kommission für Flugsport Allgemeine-Luftfahrt Administration (FAA) ist vom Sportverband örtlich und organisatorisch getrennt.[7] Aufsicht über die Tätigkeit als Zivilluftbehörde hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.[6]

Quellen

  1. Präsidium/Vorstand. Abgerufen am 3. Mai 2019.
  2. Aeroclub - Clubfinder. Abgerufen am 20. Oktober 2020.
  3. 1 2 Mitgliederstatistik Juni 2021. (PDF) Österreichischer Aero-Club, 2. Juli 2021, S. 26, abgerufen am 19. August 2021.
  4. Wogritsch, Barbara: Fluglotsinnen und Fluglotsen in Österreich. 2008, abgerufen am 14. Februar 2018.
  5. Österreichische Streckenflug Staatsmeisterschaft. Abgerufen am 1. September 2021.
  6. 1 2 Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club (ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung – ÖAeCVO)
  7. Behörde-Struktur. Österreichischer Aero-Club, abgerufen am 18. September 2019.