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vom 08.06.2020, aktuelle Version,

Beamter (Österreich)

Der Beamte ist in Österreich eine Sonderform des Staatsbediensteten und ein öffentliches Organ.

Stellung des Beamten im Sozialwesen

Personen, die sich im Staatsdienst befinden (öffentlich Bedienstete), werden in zwei Gruppen eingeteilt:

Beamte werden durch Bescheid berufen (Pragmatisierung, Verbeamtung) und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.[1] Basis des Österreichischen Beamtenwesens ist das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG, i.d.g.F.)[2] für Beamte des Bundes, das Landesbeamtengesetz[3] für die Landesbeamten, und die jeweiligen Landesgesetze für Landesebene und für die Gemeindebediensteten, sowie zahlreiche sonstige Regelungen für Beamten anderer Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.

Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,[4] unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.[1]

Im Bereich der Sozialversicherung sind die meisten österreichischen Beamten in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) pflichtversichert, bestimmte (Landes- und Gemeinde)Beamte dagegen bei so genannten Krankenfürsorgeanstalten[5]. Eine Optionsmöglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung besteht im Unterschied zu Deutschland nicht. Österreichische Beamte unterliegen nicht der Pensionsversicherung. Von der jeweiligen Dienstbehörde werden allerdings Pensionsbeiträge vom Gehalt einbehalten, die später zu einem Ruhegenuss (bei Versetzung in den Ruhestand) oder einem Versorgungsgenuss (bei Dienstunfähigkeit) führen.

Formen des Beamtentums

Bundesbeamte werden in zehn Gruppen eingeteilt (genannt ist die amtliche österreichische Berufsbezeichnung):

Geschichte des österreichischen Beamtentums

Übersichtsartikel: Geschichte des Beamtentums

Die Verwaltung des Habsburgerreiches stützte sich jahrhundertelang auf die Grundherrschaft, besonders auf Adel und Kirche. Dabei kam es manchmal zu Interessenkonflikten zwischen den kaiserlichen Anordnungen und den eigenen Wünschen. Die immer komplexer werdenden Gesetze und Vorschriften verlangten nach gut ausgebildeten Juristen und Akademikern, die meist aus dem Bürgertum kamen. Die Bezahlung der Beamten erfolgte bis in Maria Theresias Zeiten durch direkte Gebühren und Abgaben für Verwaltungstätigkeiten. Erst danach erhielten Beamte ein fixes Gehalt vom Staat und durften sonst keine Einkünfte haben.[7][8]

Die Geschichte des modernen österreichischen Beamtentums beginnt ungefähr ab dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780 bis 1790 (Reformen Kaiser Josephs II.Hirtenbrief von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik).

In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum kontrovers diskutiert.
Manche Stimmen meinen, zunehmende Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung (staatliche Unternehmen), Restriktionen bei der Pragmatisierung und dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen würden das österreichische Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfolgestaaten der k.u.k.-Monarchie nachgetrauert werde und das in diesem Vielvölkerstaat ein Integrationsinstrument ersten Ranges gewesen sei, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.
Auch die allgemeine Vermengung von Beamtenwesen und Privatwirtschaft wird kritisch gesehen.[9]

Stellung am Arbeitsmarkt

Volkswirtschaftlich werden Beamte – als eine der grundlegenden Beschäftigungsformen – mit den Angestellten und Vertragsbediensteten in eine Gruppe neben den Arbeitern gerechnet.

In Österreich gibt es heute etwa rund 200.000 Beamte (2013: 206.486). Das entspricht 2,5 % der Bevölkerung (2013 ; Bemessung präzise: Wohnbevölkerung in Privathaushalten), und 6 % der Arbeitnehmer (2013: 5,7 % von 3,6 Mio. unselbständig Erwerbstätigen; 4,9 % von 4,4 Mio. Erwerbstätigen insgesamt).[10][11]

Im Dienst des Bundes stehen dabei 75.000 Beamte (2013: 75.053),[12] das ist ein Anteil von einem Drittel (2013: 36,3 %). Gegenüber den Vertragsbediensteten ist der Anteil durch den Pragmatisierungsstopp von 1997[13] und November 2003[14] gesunken (2003 noch 66 % Beamte, 2013: 57,8 % in Vollbeschäftigtenäquivalenten VBÄ),[15] ebenso die Gesamtzahl der Bundesbediensteten (2003 noch 150.135).[12]

Finanziell gehört die Beamtenschaft zu den Besserverdienern, das Bruttojahreseinkommen beträgt etwa 50.730  bei den Beamten (Median, 2012; Arbeitnehmer gesamt: 25.370 ).[16] Unter allen grundlegenden Beschäftigungsgruppen ist jene der Beamten die mit der niedrigsten Einkommenschere zwischen Männern und Frauen, die Einkommensdifferenz beträgt nur 5,5 % (2013: Männer 51.940, Frauen 49.090 durchschnittlich), was primär daran liegt, dass die ranghöchste Beamtenschaft noch männerdominiert ist.[16] 35.000 Beamte verdienen über 70.000 €, davon 8.700 über 100.000 €, 11.500 unter 30.000 €, davon nur 2.000 unter 20.000 € (brutto, jährlich).[10]

Siehe auch: Öffentlicher Dienst: Österreich – Zahlen und Fakten zum Arbeitsmarkt

Beamte in der Ausübung politischer Funktionen

Die Beamten stellen rund 10 % der aktiv wahlberechtigten Österreicher, der Anteil der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen an den Nationalratsabgeordneten beträgt 40 %. Fügt man als Grundlage der Berechnung auch noch andere öffentliche Rechtsträger dem öffentlichen Dienst hinzu, so sind 50 % der Parlamentarier Beamte.[17]

Literatur

  • Anita Pleyer, Susanna Loibl-van Husen, Stanislav Horvat, Stefan Ritter: Beamten-Dienstrechtsgesetz. Kommentar. Linde Verlag, 2010, ISBN 978-3-7073-1344-4 (Stand 19. April 2010, inkl. 2. Dienstrechts-Novelle 2009).
  • Karl Megner: Beamtenmetropole Wien 1500–1938. Bausteine zu einer Sozialgeschichte der Beamten vorwiegend im neuzeitlichen Wien. Verlag Österreich, 2010, ISBN 978-3-7046-5525-7.
  • Peter D. Forgács: Der ausgelieferte Beamte. Über das Wesen der staatlichen Verwaltung. Böhlau Verlag, 2016, ISBN 978-3-205-20099-4.

Einzelnachweise

Beamter. In: HELP.gv.at: Begriffslexikon
Eintrag zu Beamtendienstrecht im Austria-Forum   (im AEIOU- Österreich-Lexikon )
  1. 1 2 zit. wörtl. help.gv: Beamter
  2. 1 2 ausgenommen vom Beamten-Dienstrechtsgesetz: beamtete Richteramtsanwärter, Staatsanwälte, Richter, diese unterliegen den Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
  3. Gesetz vom 15. Dezember 1978 über das Dienstrecht der Landesbeamten (Landesbeamtengesetz 1978)
  4. ausgenommen von Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft: Universitätsprofessoren
  5. ADVOKAT Unternehmensberatung: § 2 B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz), Ausnahmen von der Krankenversicherung – JUSLINE Österreich. Abgerufen am 22. Oktober 2018.
  6. Lehrer ausgenommen Lehrkörper der Land und forstwirtschaftlichen Schulen in Landeskompetenz (LFS), diese unterliegen dem Land und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
  7. siehe Der öffentliche Dienst in Öst. pdf des BKA 2003
  8. Edgar Wojta, Zäsuren in der Entwicklung..., Diplomarbeit 2012 pdf auf univie.ac.at
  9. Wirtschaftskammer Österreich (Hrsg.): Stellungnahme Beamtendienstrecht. 2009 (Beamtendienstrecht 1979, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Land und forschwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. (Memento vom 15. Januar 2013 im Webarchiv archive.today) →Erfolge, Positionen, Stellungnahmen → Stellungnahmen 2009 [abgerufen am 27. Dezember 2010]). Stellungnahme Beamtendienstrecht (Memento des Originals vom 15. Januar 2013 im Webarchiv archive.today)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/portal.wko.at, link auf pdf.
  10. 1 2 Lohnsteueraufkommen stieg 2013 um 4,8 %, Bruttobezüge nahmen um 2,9 % zu. Pressemitteilung Statistik Austria, 10.902-211/14, 12. November 2014, Tabelle 2: Lohnsteuerpflichtige 2013 nach sozialer Stellung und Bruttobezugsstufen. (Die hier gegebene Zahl 4,7 % von 4,3 Mio. bezieht sich auf Erwerbspersonen nach ILO)
  11. Unselbständig Erwerbstätige nach beruflicher Stellung und Geschlecht seit 1994. Statistik Austria, statistik.at (Tabelle) − die Zahl der Lohnsteurpflichtigen weicht etwas von der volkswirtschaftlichen Zahl ab.
  12. 1 2 Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete. Bundeskanzleramt, oeffentlicherdienst.gv.at > Das Bundespersonal (abgerufen 21. Februar 2015).
  13. Pragmatisierungsstopp; Beamtenplanstellen in den Stellenplänen 1998 und 1999, Gfz. 466/14-III/C/97, Rundschreiben Nr. 27/1997 (auf bmbf.gv.at)
  14. OECD: Österreichische Beamtenzahl im hinteren Mittelfeld. In: Der Standard. online, 3. Juni 2008.
  15. Der Grund dieser Rechnung ist, dass einige Berufsgruppen wie im Exekutivdienst, dem Militärischen Dienst oder bei Richtern und Staatsanwälten keine direkte Vergleichsbasis zum öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis besteht. Angabe Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete. oeffentlicherdienst.gv.at.
  16. 1 2 Bruttojahreseinkommen von Frauen und Männern nach sozialer Stellung 2012, statistik.at (Tabelle).
  17. Der österreichische Beamte – zwischen Tradition und Neubestimmung. (Memento vom 5. September 2012 im Webarchiv archive.today) In: oeffentlicherdienst.at