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unbekannter Gast
vom 26.07.2019, aktuelle Version,

Buffet (Gastgewerbe)

Unter Buffet fasst man diverse einfache Gastbetriebe zusammen.

Buffets sind „Gastgewerbebetriebe, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einem Ladengeschäft ähnlich sind (Verkaufstheke), wobei die Räumlichkeiten so ausgestattet sind, dass sie nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt einladen. In der Regel werden sie von solchen Personen aufgesucht, die während einer kurzen hierfür zur Verfügung stehenden Zeitspanne kleine Imbisse, Mahlzeiten oder Getränke konsumieren wollen.“[1]

Es gibt viele Arten von Buffetbetrieben. Beispiele sind:

Nationales

In Österreich werden beispielsweise die Betriebsarten[2] Imbissstube (Auswahl reichhaltiger und Qualität gehobener) und Jausenstation (Ausflugsgaststätte) vom Buffet unterschieden, desgleichen Kantine, Werksküche und Mensabetrieb.[1] Außerdem sind Würstelstand und Buschenschankbuffet nach § 111 Abs. 2, Zi. 3 resp. 5 Gewerbeordnung[3] als freies Gewerbe eigenständig zu sehen.[1]

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Infoblatt Gastgewerbe & Betriebsarten (Memento des Originals vom 28. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wko.at, Wirtschaftskammer Niederösterreich, 8.8. Buffet, S. 10 und 9. Berufsgruppen-Einteilung, S. 12.
  2. § 111 Abs 5 GewO: Bei der Gewerbeanmeldung (§ 339) ist die Betriebsart zu bezeichnen, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll.
  3. RIS - Gewerbeordnung 1994 § 111 - Bundesrecht konsolidiert. Abgerufen am 26. Juli 2019.