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vom 20.02.2022, aktuelle Version,

Dienstgrade des Österreichischen Roten Kreuzes

Je nach Dienstverwendung oder Dienstalter hat jedes ausübende Mitglied des Österreichischen Roten Kreuzes einen Dienstgrad. Die Dienstgrade sind bundesweit einheitlich.

Im Rettungs- und Krankentransportdienst als größtem Leistungsbereich des Roten Kreuzes in Österreich sind vor allem die Dienstgrade des Einsatzpersonals von Relevanz, da sie dem Einsatzleiter anzeigen, wenn Personal durch Zusatzausbildungen qualifiziert ist, eine leitende Funktion bei der Koordinierung von größeren Einsätzen zu übernehmen.

Dienstgradabzeichen

Die Kennzeichnung auf den Uniformen erfolgt mit Aufschiebeschlaufen auf der Einsatzbekleidung. Auf den Galauniformen (auch „Ausgehuniform“ oder „A-Uniform“ genannt), die zu festlichen Anlässen getragen werden, fanden sich früher auch aufgenähte Rangabzeichen, die mittlerweile großteils durch Aufschiebeschlaufen ersetzt wurden. Alle Offiziersdienstgrade tragen außerdem Kragenspiegel auf der Galauniform.

Das Aussehen der Dienstgradabzeichen orientiert sich generell am in Österreich üblichen Muster, besonders an dem der Feuerwehr: silberne und goldene „Sterne“ (eigentlich Edelweiße) und ebensolche Balken und Kästchen. Teilweise gibt es aber minimale Unterschiede zwischen den verschiedenen Organisationen, so wird beispielsweise beim Roten Kreuz ein goldener an Stelle zweier silberner Balken für hohe Nicht-Offiziersdienstgrade (Sanitätsmeister, Obersanitätsmeister und Hauptsanitätsmeister) verwendet.

Farben und Funktionen

Die Hintergrundfarbe der Aufschiebeschlaufen gibt Aufschluss über die Funktion des Trägers:

Farbe Funktion
rot Rettungs- und Krankentransport (RKT), Katastrophenhilfsdienst (KAT)
grau Einsatzpersonal im Rettungsdienst (RD) und Katastrophenhilfsdienst (KHD)
weiß Gesundheits- und Sozial Dienste (GSD)
blau Funktionär
schwarz Arzt

Für die verschiedenen Funktionen, gekennzeichnet durch die unterschiedlichen Hintergrundfarben der Aufschiebeschlaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften und Bedingungen als Voraussetzung für die Verleihung eines Dienstgrades. Die strengsten Bestimmungen regeln die Dienstgrade des Einsatzpersonals. So ist mit jedem hohen Nicht-Offiziersdienstgrad (z. B. Zugsführer, Sanitätsmeister) das Absolvieren von zusätzlichen Ausbildungen verpflichtend vorgeschrieben. Um einen Offiziersdienstgrad im Bereich des Einsatzpersonals zu erlangen, müssen zuerst die Kurse zum Zugsführer und anschließend der zum Sanitätsmeister absolviert werden, bevor der Offizierslehrgang absolviert werden kann, der mit einer schriftlichen Offiziersarbeit und einer kommissionellen Abschlussprüfung endet.

Im Unterschied zum Einsatzpersonal sind Dienstgrade für Funktionäre prinzipiell nicht an Zusatzausbildungen gebunden. Ein Absolvieren von Modulen aus den Führungskräfteausbildungen 1, 2 und 3 wird für Funktionäre wie zum Beispiel Orts- oder Bezirksstellenleiter zwar empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Auch die Dienstgrade für Ärzte, Kuraten, Pharmazeuten und Veterinäre sind nicht zwingend an die strengen Auflagen, die für Einsatzpersonal gelten, geknüpft.

Besonderheiten der Ausgehuniform

Die Ausgeh- oder Galauniform weist einige Besonderheiten auf, da hier zusätzlich zu den Aufschiebeschlaufen ab dem Offiziersdienstgrad Kragenspiegel getragen werden. Bei Nicht-Offiziersdienstgraden wird an Stelle der Kragenspiegel je ein kleines metallenes rotes Kreuz im Knopfloch des Kragens getragen.

Funktion Kragenspiegel Aufschiebeschlaufen (Mantel)
Einsatzpersonal grau grau
hauptberufliches Personal des Landesverbandes und der Bezirksstellen grau auf blau grau
Funktionäre des Landesverbands, der Bezirks- oder Ortsstellen blau blau
hauptberufliches Personal des Generalsekretariats des Österreichischen Roten Kreuzes grau auf rot rot
Funktionäre des Österreichischen Roten Kreuzes rot rot
Ärzte schwarz schwarz
Chefarzt des Landesverbandes schwarz auf blau schwarz
Chefarzt des Österreichischen Roten Kreuzes schwarz auf rot schwarz
Pharmazeut flieder auf schwarz schwarz
Veterinär grün auf schwarz schwarz
Kurat violett violett

Abweichungen in den Landesverbänden

Einige Landesverbände schöpfen nicht alle Möglichkeiten der Rahmenvorschrift des Österreichischen Roten Kreuzes aus: So werden im Landesverband Steiermark auf der Einsatzkleidung (und auch auf dem Hemd oder der Bluse zur Ausgehuniform) graue (Einsatzpersonal) oder blaue (Funktionäre) Aufschiebeschlaufen getragen, um eine einfachere Erkennbarkeit des Einsatzpersonals zu gewährleisten. Ebenso trägt im Landesverband Tirol das gesamte Einsatzpersonal ausschließlich Grau im Rettungs- und Krankentransportdienst, weiße und rote Aufschiebeschlaufen werden nicht verwendet.

Grau als „historisches Relikt“

Der graue Hintergrund der Aufschiebeschlaufen kann als historisches Relikt betrachtet werden: Die ursprüngliche Farbe der Rot-Kreuz-Einsatzbekleidung („C-Uniform“) war grau. Bis in die späten 1990er Jahre und in einigen Landesverbänden sogar darüber hinaus waren große Teile der Einsatzbekleidung in Grau gehalten. Schrittweise wurden die grauen Uniformstücke abgelöst und durch rote Einsatzbekleidung ersetzt. Heute sind alle Uniformstücke im Rettungs- und Krankentransportdienst in Rot und Weiß gehalten, Grau wird aber noch von Einheiten des Katastrophenhilfsdienstes und vereinzelt von Mitarbeitern des Blutspendedienstes getragen.

Praktische Bedeutung der Dienstgrade

Unabhängig vom Leistungsbereich haben im normalen Dienstbetrieb die Dienstgrade keine große Bedeutung, da es das erklärte Ziel des Roten Kreuzes ist ein kollegiales Miteinander der Mitarbeiter zu pflegen und zu fördern. Es gibt prinzipiell keine Verpflichtung für Mitarbeiter einen Dienstgrad auch zu tragen, das heißt, die Kennzeichnung durch Aufschiebeschlaufen auf der Einsatzbekleidung ist nicht zwingend.

Eine Bedeutung haben die Dienstgrade vor allem im Rettungs- und Krankentransportdienst, da sie hier Rückschlüsse über den Ausbildungsstand eines Mitarbeiters zulassen: Die Großunfallvorschrift des Roten Kreuzes, die österreichweit zur Anwendung kommt, sieht vor, dass im Falle eines Großeinsatzes der ranghöchste Mitarbeiter am Fahrzeug, welches als erstes an der Unfallstelle eintrifft, die provisorische Einsatzleitung übernimmt. Bei Eintreffen des Einsatzleiters (höherrangiger Mitarbeiter der die Dienstaufsicht hat – siehe unten) übergibt der provisorische Einsatzleiter die Einsatzleitung an den Einsatzleiter. Vom Einsatzleiter können nun Mitarbeiter mit Zusatzausbildungen (z. B. Zugsführer oder Sanitätsmeister) für spezielle Aufgaben wie zum Beispiel die Errichtung und/oder Leitung einer Sanitätshilfsstelle eingesetzt werden.

Auf jeder Bezirksstelle des Roten Kreuzes die Rettungs- und Krankentransportdienst betreibt gibt es rund um die Uhr eine Dienstaufsicht durch einen sogenannten „Offizier vom Dienst“ (kurz: OvD), teilweise auch als „dienstführender Offizier“ oder schlicht „Dienstführender“ bezeichnet. Dies ist ein erfahrener Mitarbeiter mindestens im Rang eines Bereitschaftskommandanten, der durch Absolvierung von Zusatzausbildungen (Führungskräfteausbildung 1–3) qualifiziert ist eine leitende Funktion zu übernehmen. Er oder sie ist für die Koordination des Dienstbetriebes im Zuständigkeitsbereich verantwortlich und übernimmt gleichzeitig bei größeren Einsätzen die Einsatzleitung am Ort des Geschehens. In großen Bezirken werden außerdem zusätzlich auf den einzelnen Ortsstellen Dienstführende der Ortsstelle eingesetzt, für diese Funktion ist ein Offiziersrang nicht verpflichtend, somit kann die Aufgabe auch von Mitarbeitern mit hohen Nicht-Offiziersdienstgraden übernommen werden. Da das Rote Kreuz in Wien nur vergleichsweise wenige Dienststellen mit einer geringen Anzahl von Einsatzmitteln unterhält, da der Rettungsdienst dort hauptsächlich von der Berufsrettung Wien besorgt wird, gibt es dort statt eines eigenen OvDs pro Bezirksstelle einen diensthabenden Hauptinspektionsoffizier (HIO), der die Verantwortung für alle Bezirke des Bundeslands innehat.

Dienstgradbezeichnungen und Beförderungsbedingungen

Die Beförderung aller Dienstgrade bis einschließlich des Dienstgrades „Landesrettungsrat“ obliegt dem Präsidenten des jeweiligen Landesverbandes. Die Beförderung ab dem Dienstgrad „Bundesrettungsrat“ obliegt auf Vorschlag des Präsidenten des jeweiligen Landesverbandes dem Präsidenten des Österreichischen Roten Kreuzes, dem auch die Beförderung der Angehörigen des Generalsekretariates obliegt.

Prinzipiell gibt es im Roten Kreuz kein Anrecht auf Beförderung, ein Mitarbeiter wird stets (z. B. auf Grund der Absolvierung eines Lehrganges, einer Wahl usw.) für eine Beförderung „vorgeschlagen“. Ebenso kann es in seltenen Fällen auf Grund von erheblichen Verfehlungen auch zu einer Degradierung eines Mitarbeiters kommen.

Einsatzpersonal im Rettungs- und Krankentransportdienst

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Nicht-Offiziersdienstgrade
Probehelfer Erste-Hilfe-Grundkurs ab Eintritt in den Rettungs- und Krankentransportdienst
Helfer Abschluss der Rettungssanitäterausbildung Trupp-/Fahrzeugkommandant Ende der Probezeit
Oberhelfer Trupp-/Fahrzeugkommandant zwei Jahre als Helfer
Haupthelfer Trupp-/Fahrzeugkommandant zwei Jahre als Oberhelfer
Zugsführer Führungskräfteausbildung Teil 1 Gruppenkommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle keine erforderliche Mindestdienstzeit
Oberzugsführer Gruppenkommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle drei Jahre als Zugsführer
Hauptzugsführer Gruppenkommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle drei Jahre als Oberzugsführer
Sanitätsmeister Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2 Zugskommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle, etwa Leiter Triage, Leiter Transport o. Ä. keine erforderliche Mindestdienstzeit
Obersanitätsmeister Zugskommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle, etwa Leiter Triage, Leiter Transport o. Ä. drei Jahre als Sanitätsmeister
Hauptsanitätsmeister Zugskommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle, etwa Leiter Triage, Leiter Transport o. Ä. drei Jahre als Obersanitätsmeister
Offiziersdienstgrade
Bereitschaftskommandant Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3 Abteilungskommandant, Leiter einer Sanitätshilfsstelle, Kommandant einer Rot-Kreuz-Hilfseinheit keine erforderliche Mindestdienstzeit
Abteilungskommandant einschlägige Fortbildung Abteilungskommandant, Leiter einer Sanitätshilfsstelle, Kommandant einer Rot-Kreuz-Hilfseinheit fünf Jahre als Bereitschaftskommandant
Kolonnenkommandant einschlägige Fortbildung Kolonnenkommandant fünf Jahre als Abteilungskommandant
Rettungsrat einschlägige Fortbildung S3 / Chef des Stabes / BezRKdt. Stv. fünf Jahre als Kolonnenkommandant
Oberrettungsrat Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3 mit GU, Spez. Einsatz/Stab Bezirksrettungskommandant bei Ernennung

Dienstgrade für Dienstführende

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Nicht-Offiziersdienstgrade
Sanitätsmeister Sanitäter; Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2 Dienstführender bei Ernennung
Obersanitätsmeister einschlägige Fortbildung Dienstführender drei Jahre als Sanitätsmeister
Hauptsanitätsmeister einschlägige Fortbildung Dienstführender drei Jahre als Obersanitätsmeister
Offiziersdienstgrade
Bereitschaftskommandant Sanitäter; Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3 Offizier vom Dienst oder Dienstführender bei Ernennung
Abteilungskommandant einschlägige Fortbildung Offizier vom Dienst oder Dienstführender fünf Jahre als Bereitschaftskommandant
Kolonnenkommandant einschlägige Fortbildung Offizier vom Dienst oder Dienstführender fünf Jahre als Abteilungskommandant

Dienstgrade für Ärzte

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Offiziersdienstgrade
Bereitschaftskommandant Approbation, mit ius practicandi oder Facharztdiplom lt. Ärztegesetz (gilt auch für alle höheren Dienstgrade dieses Abschnitts). Rotkreuz-Ärzte
Abteilungskommandant Einschlägige Fortbildungen lt. Ärztegesetz Rotkreuz-Ärzte 5 Jahre Tätigkeit als Bereitschaftskommandant
Kolonnenkommandant lt. Ärztegesetz sowie landesinternen Richtlinien Rotkreuz-Ärzte 5 Jahre Tätigkeit als Abteilungskommandant
Rettungsrat lt. Ärztegesetz sowie landesinternen Richtlinien Leitender Notarzt

Bezirksstellenrotkreuzarzt

5 Jahre Tätigkeit als Kolonnenkommandant
Oberrettungsrat einschlägige Fortbildung Bezirksrotkreuzarzt bei Ernennung
Landesrettungsrat einschlägige Fortbildung Bereichsrotkreuzarzt

Landes- oder Bundeschefarztstellvertreter

bei Ernennung
Bundesrettungsrat einschlägige Fortbildung Landeschefarzt

Bundeschefarzt

bei Ernennung

Dienstgrade der Ortsstellen-Funktionäre

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Nicht-Offiziersdienstgrade
Sanitätsmeister Erste-Hilfe-Grundkurs Referenten-Stellvertreter bis 99 Mitarbeiter (Kassier-Stv., Schriftführer-Stv. o. Ä.) bei Wahl
Obersanitätsmeister Erste-Hilfe-Grundkurs Referenten bis 99 Mitarbeiter (Kassier, Schriftführer o. Ä.), Referenten-Stv. ab 100 Mitarbeiter bei Wahl
Hauptsanitätsmeister Erste-Hilfe-Grundkurs Referenten ab 100 Mitarbeiter (Kassier, Schriftführer o. Ä.) bei Wahl
Offiziersdienstgrade
Bereitschaftskommandant Erste-Hilfe-Grundkurs, Führungskräfteausbildung empfohlen Ortsstellenleiter-Stellvertreter bis 99 Mitarbeiter bei Wahl
Abteilungskommandant Erste-Hilfe-Grundkurs, Führungskräfteausbildung empfohlen Ortsstellenleiter bis 99 Mitarbeiter, Ortsstellenleiter-Stellvertreter ab 100 Mitarbeiter bei Wahl
Kolonnenkommandant Erste-Hilfe-Grundkurs, Führungskräfteausbildung empfohlen Ortsstellenleiter ab 100 Mitarbeiter bei Wahl

Dienstgrade des Führungspersonals und der Funktionäre an den Bezirksstellen

Für den Fall, dass Führungspersonal gleichzeitig auch Einsatzpersonal ist und die vorgeschriebenen Kurse absolviert wurden, werden von Betroffenen gemäß der Funktion statt blauen entweder graue, rote, oder weiße Aufschiebeschlaufen (wie oben beschrieben) getragen.

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Nicht-Offiziersdienstgrade
Sanitätsmeister Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2 mit Spezialisierung Bezirksstellenverantwortlicher für ein bestimmtes Aufgabengebiet bei Ernennung
Obersanitätsmeister einschlägige Fortbildung Bezirksstellenverantwortlicher für ein bestimmtes Aufgabengebiet drei Jahre als Sanitätsmeister
Hauptsanitätsmeister einschlägige Fortbildung Bezirksstellenverantwortlicher für ein bestimmtes Aufgabengebiet drei Jahre als Obersanitätsmeister
Offiziersdienstgrade
Bereitschaftskommandant Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3 bei Ernennung
Abteilungskommandant fehlt fehlt bei Wahl zum Referenten

bei Ernennung zum Chef des Stabes oder nach fünf Jahren als Bereitschaftskommandant

Kolonnenkommandant einschlägige Fortbildung S3 / Chef des Stabes; S1, S2, S4, S5, S6, S7 bei Ernennung zum Bezirksstellenverantwortlichen eines bestimmten Aufgabenbereiches

bei Ernennung zum Organisationsleiter oder nach fünf Jahren als Abteilungskommandant

Rettungsrat fehlt fehlt bei Ernennung zum Bezirksstellenkommandant

bei Ernennung zum Bezirksstellengeschäftsführer oder nach fünf Jahren als Kolonnenkommandant

Oberrettungsrat Erste-Hilfe-Grundkurs;

Führungskräfteausbildung empfohlen

Bezirksstellenleiterstellvertreter bei Wahl
Landesrettungsrat Erste-Hilfe-Grundkurs;

Führungskräfteausbildung empfohlen

Bezirksstellenleiter bei Wahl

Dienstgrade des Führungspersonals und der Funktionäre in den Landesverbänden

Funktionäre, die ebenfalls Mitglieder der Geschäftsleitung sind, allerdings nicht im Landesrettungskommando mitwirken o. Ä. und somit nicht die vorgeschriebenen Ausbildungen absolviert haben, tragen an Stelle von grauen, weißen oder roten Dienstgraden für Einsatzpersonal Dienstgrade mit blauem Hintergrund.

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Offiziersdienstgrade
Abteilungskommandant Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3, inkl. Großunfallausbildung S1, S2, S4, S5, S6, S7 bei Ernennung
Kolonnenkommandant Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3, inkl. Großunfallausbildung und Spezialisierung Einsatz/Stab S1, S2, S4, S5, S6, S7; S3 / Chef des Stabes; Referenten fünf Jahre als Abteilungskommandant; bei Ernennung; bei Wahl
Rettungsrat einschlägige Fortbildung S3 / Chef des Stabes; S1, S2, S4, S5, S6, S7 fünf Jahre als Kolonnenkommandant
Oberrettungsrat einschlägige Fortbildung S3 / Chef des Stabes fünf Jahre als Rettungsrat
Landesrettungsrat Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3, inkl. Großunfallausbildung und Spezialisierung Einsatz/Stab Landesrettungskommandant-Stellvertreter; Mitglied der Geschäftsleitung bei Ernennung
Bundesrettungsrat einschlägige Fortbildung Landesrettungskommandant; Mitglied der Geschäftsleitung bei Ernennung

Dienstgrade der Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesverbände und des Österreichischen Roten Kreuzes

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Offiziersdienstgrade
Vizepräsident des Landesverbandes Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen Vizepräsident des Landesverbandes bei Wahl
Präsident des Landesverbandes Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen Präsident des Landesverbandes bei Wahl
Vizepräsident des Österreichischen Roten Kreuzes Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen Vizepräsident des Österreichischen Roten Kreuzes bei Wahl
Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes bei Wahl

Dienstgrade der Leitstellendisponenten

Dienstgradbezeichnung Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung mögliche Dienststellung Bemerkung
Nicht-Offiziersdienstgrade
Sanitätsmeister Sanitäter; Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2, inkl. Großunfall- und Leitstellenausbildung Leitstellendisponent Bezirks- oder Landesleitstelle keine
Obersanitätsmeister einschlägige Fortbildung Leitstellendisponent Bezirks- oder Landesleitstelle drei Jahre als Sanitätsmeister
Hauptsanitätsmeister einschlägige Fortbildung Leitstellendisponent Bezirks- oder Landesleitstelle drei Jahre als Obersanitätsmeister
Offiziersdienstgrade
Bereitschaftskommandant Sanitäter; Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2, inkl. Großunfall- und Leitstellenausbildung Leitstellenleiter Bezirks- oder Landesleitstelle bei Ernennung
Abteilungskommandant Spezialisierung Einsatz/Stab Leitstellenleiter Bezirks- oder Landesleitstelle fünf Jahre als Bereitschaftskommandant
Kolonnenkommandant einschlägige Fortbildung Leitstellenleiter Bezirks- oder Landesleitstelle fünf Jahre als Abteilungskommandant

Dienstgrade für die Rot-Kreuz-Jugend

Die Rot-Kreuz-Jugend als Teil des Österreichischen Roten Kreuzes verleiht ebenfalls „Dienstgrade“ an die jugendlichen Mitglieder. Diese sind ebenfalls an Bedingungen geknüpft und zeigen im Wesentlichen an wie lange der Betroffene bereits Mitglied der Rot-Kreuz-Jugend ist und ob er erfolgreich einen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert hat.

Dienstgrad Bild der Aufschiebeschlaufe nötige Ausbildung
1. Jahr
2. Jahr abgeschlossene EH-Grundausbildung
3. Jahr
ab 4. Jahr

Ehrendienstgrade

Für Rot-Kreuz-Mitarbeiter ab dem 65. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der Zuerkennung eines sogenannten Ehrendienstgrades. Ehrendienstgrade dienen dazu, nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen Mitgliedern ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen entgegenzubringen. Voraussetzung für die Zuerkennung eines solchen Ehrendienstgrades ist, dass der Mitarbeiter mindestens 15 Jahre lang aktiv im Roten Kreuz mitgearbeitet hat, bevor er aus dem aktiven Dienst ausscheidet. In solch einem Fall kann der Dienstgrad, der zuletzt geführt wurde, als Ehrendienstgrad zuerkannt und somit weiterhin geführt werden. Eine weitere Beförderung ist ab diesem Zeitpunkt allerdings dezidiert nicht mehr möglich.

Siehe auch