Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 30.04.2020, aktuelle Version,

Flurbereinigung (Österreich)

Karte der Besitzverhältnisse (jede Farbe repräsentiert einen anderen Besitzer) in der Gemarkung einer Gemeinde vor (oben) und nach (unten) einer Flurbereinigung

Unter Flurbereinigung wird in Österreich ein im Vergleich zur Zusammenlegung (die ihrerseits der in Deutschland so genannten Flurbereinigung ähnlich ist) „kleineres“ Verfahren verstanden.

Es handelt sich im Prinzip um den gleichen Verfahrensablauf wie bei der Zusammenlegung, doch ist ein kleineres Gebiet betroffen, beziehungsweise sind am Verfahren verhältnismäßig wenige Grundeigentümer beteiligt. Es kann sich auch um eine Art Zwischenlösung bis zu einem größeren (Zusammenlegungs-)Verfahren handeln.

Der einzige rechtliche Unterschied zur Zusammenlegung besteht darin: An die Stelle der von der Agrarbehörde erlassenen Verordnungen (beispielsweise über die Einleitung und den Abschluss des Verfahrens sowie die Begründung und die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft) treten Bescheide.

Die Gemeinschaft der Grundeigentümer im Flurbereinigungsverfahren wird folgerichtig auch „Flurbereinigungsgemeinschaft“ bezeichnet.