Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 31.08.2020, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Schärding

Gerichtsbezirk
Schärding

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Schärding
 Landesgericht Ried im Innkreis
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Schärding
Sitz des Gerichts Schärding
Kennziffer 4143
zuständiges Landesgericht  Ried im Innkreis
Fläche 618,16 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 57.438
(1. Jänner 2021)

Der Gerichtsbezirk Schärding ist ein dem Bezirksgericht Schärding unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Schärding (Bundesland Oberösterreich). Seit der Auflösung der Gerichtsbezirke Engelhartszell und Raab umfasst der Gerichtsbezirk Schärding den gesamten politischen Bezirk Schärding.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk geht auf das ehemalige bayrische Landgericht Schärding zurück, das dem Herzogtum Bayern unterstand.[1] Im Zuge des Bayerischen Erbfolgekrieges musste Bayern jedoch 1779 das Innviertel durch den Frieden von Teschen an Österreich abtreten. Das Gebiet wurde in der Folge Teil von Österreich ob der Enns.

Dem Bezirksgericht unterstanden ursprünglich nur die Gemeinden Brunnenthal, Eggerding, Freinberg, Mayrhof, Münzkirchen, Rainbach im Innkreis, St. Florian am Inn, St. Marienkirchen bei Schärding, Schardenberg, Schärding, Suben, Taufkirchen an der Pram und Wernstein am Inn.

Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung der Bezirksgerichte Engelhartszell und Raab beschlossen und die Zuweisung deren Gebiete zum Gerichtsbezirk Schärding verordnet. Mit 1. Jänner 2003 trat die Verordnung in Kraft.[2] Seit 2003 umfasst der Gerichtsbezirk Schärding daher den gesamten politischen Bezirk Schärding, wobei der Gerichtsbezirk 2003 die Gemeinden Engelhartszell, Esternberg, Kopfing im Innkreis, Sankt Aegidi, Sankt Roman, Vichtenstein und Waldkirchen am Wesen vom Gerichtsbezirk Engelhartszell und die Gemeinden Altschwendt, Andorf, Diersbach, Dorf an der Pram, Enzenkirchen, Raab, Riedau, Sankt Willibald, Sigharting und Zell an der Pram vom Gerichtsbezirk Raab übernahm.

Vor der Zusammenlegung lebten 2001 27.250 Menschen im Gerichtsbezirk Schärding, 2010 waren es 56.517 Einwohner mit Hauptwohnsitz.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst seit 2003 den gesamten politischen Bezirk Schärding. Dies sind die Gemeinden Altschwendt, Andorf, Brunnenthal, Diersbach, Dorf an der Pram, Eggerding, Engelhartszell, Enzenkirchen, Esternberg, Freinberg, Kopfing im Innkreis, Mayrhof, Münzkirchen, Raab, Rainbach im Innkreis, Riedau, Sankt Aegidi, St. Florian am Inn, St. Marienkirchen bei Schärding, Sankt Roman, Sankt Willibald, Schardenberg, Schärding, Sigharting, Suben, Taufkirchen an der Pram, Vichtenstein, Waldkirchen am Wesen, Wernstein am Inn und Zell an der Pram.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kurt Klein (Bearb.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Hrsg.: Vienna Institute of Demography [VID] d. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Oberösterreich Teil 1, Statutarstädte, Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Linz-Land (Onlinedokument, Erläuterungen. Suppl.; beide PDF o.D. [aktual.]).
  2. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)