Gottwaldschein
Der sog. Gottwaldschein (benannt nach dem ehemaligen Präsidenten der Tschechoslowakei, Klement Gottwald) erlaubte Teilen der deutschen Bevölkerung, nach einer Phase der Vertreibung, einen Verbleib im Staatsgebiet der Tschechoslowakei. Da dieser Verbleib auf dem Territorium der Tschechoslowakei an gewisse Bedingungen geknüpft war, entschlossen sich einige, die diesen Schein unterschrieben hatten, ab dem Jahr 1948 für eine Übersiedlung in das Nachkriegsdeutschland.[1]