[{WikipediaArticle oldid='216159011'}] %%information %%(font-size: 80%;) !!!License Information of Images on page ||Image Description||Credit||Artist||License Name||File | Begriffsklärungs-Icon (Autor: Stephan Baum)| Eigenes Werk ( Originaltext: Own drawing by Stephan Baum ) Original Commons upload as File:Logo Begriffsklärung.png by Baumst on 2005-02-15| Stephan Baum| [{Image src='https://www.austria-forum.org/cc/images/slim/publicdomain.png' alt='Public domain' align='center' link='https://www.austria-forum.org/cc/public-domain-10.html' target='_blank'}]| Datei:Disambig-dark.svg | Karte des Egerlandes, 1945 zur Tschechoslowakei, 1993 zu Tschechien auch veröffentlicht als Kartenbeilage von: Heribert Sturm: Districtus Egranus, Eine ursprünglich Bayerische Region , in: Historischer Atlas von Bayern , München 1981, ISBN 3 7696 9930 0 Erläuterungen zur Karte (S. 324): Kartenbeilage: In dem 1720 in 25 Blättern veröffentlichten Kartenwerk über das Königreich Böhmen war auch das Egerer Gebiet eingeplant. Am 9. November 1713 erhielt der Rat der Stadt Eger durch kaiserliches Reskript den Auftrag, dem zur enetwerfung der landcharten übeer das königreich Böheimb und die demselben incorporirten ländern beordneten ingenieur Müller alle gute nachrichten und vorschub zukommen zu lassen. Dies wiesen aber Bürger- meister und Rat der Stadt Eger zurück, weil hießige stadt und gezürk nur als ein pfandtschilling der höchläblichen cron Böheimb dependiret, mit nichten aber, wie etwan vielleicht supponiret werden möchte, dahin incorporirt ist. In gleichem Sinn wandte sich die Stadt an Johann Christoph Müller unmittel- bar und erklärte, weil hießige auf des heyligen römischen reiches grundt und poden liegende stadt kein Böheimb incorporirtes pertinenz, sondern anders nicht als ein pfandtschilling von der hochlöblichen cron Böheimb seine depen- denz hat, daß wir uns in eine öffentliche neue böhmische landtcharten ohne präjudiz unserer uralten bis dahero unturbirt exercirten deutschen freiheiten und so theuer erworbenen privilegien und begnadungen nicht so, wie man vermeinet, ziehen lassen können. Nach speziellen Verhandlungen insbeson- dere mit der kaiserlichen Kanzlei in Wien einigte man sich in der Weise, daß Eger der Landesvermessung in seinem Gebiet zustimmte, wenn im Karten- werk über das Königreich Böhmen der Egerer Distrikt durch gesonderte Markierung als ein nichct zu Böhmen gehöriges Gebieet deutliche gemacht und für dieses außerdem ein gesondertes Kartenblatt angefertigt wird. Gegen Ende des Jahres 1714 war die Landesvermessung im Egerer Gebiet durch Joh. Chr. Müller abgeschlossen. Daraufhin ließ der Rat der Stadt mit Zugabe einer von Johann Nikolaus Haberstumpf entworfenen Stadtansicht den „Districtus Egranus“ 1715 von Joh. Chr. Weigel in Kupfer stechen (Abb. bei H. Sturm, Eger II. 316) und 1719 eine nochmalige Ausfertigung in etwas verändertem Maßstab, der ungefähr 1 : 89 500 entspricht, vom gleichen Kupferstecher in einer Auflage von 500 Stück anfertigen. Dieses Kartenblatt ist nach einem Original im Privatbesitz von H. Sturm im Anhang beigefügt.| http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/docmetadata?id=29236| Johann Christoph Müller| [{Image src='https://www.austria-forum.org/cc/images/slim/publicdomain.png' alt='Public domain' align='center' link='https://www.austria-forum.org/cc/public-domain-10.html' target='_blank'}]| Datei:Districtus Egranus, per J. C. Mullerum.djvu %% %%