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vom 22.03.2018, aktuelle Version,

Landgemeinde (Österreich)

Die Landgemeinde (offiziell einfach nur: Gemeinde) ist eine Form der kommunalen Gliederung in Österreich.

Definition

Eine Landgemeinde ist eine Gemeinde, die nicht zur Statutarstadt, zur Stadtgemeinde oder zur Marktgemeinde erhoben wurde. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung und kann aus einer oder mehreren Ortschaften, die in verschiedene Katastralgemeinden, welche wiederum in einzelne Grundstücke unterteilt sind, bestehen. Landgemeinden mit mehreren Ortsteilen, auch ehemals selbstständigen Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.

In der Verwaltungsgliederung Österreichs ist die Landgemeinde die häufigste Form einer Gemeinde: Es bestehen (Stand: 1. Mai 2015) 1133 Landgemeinden, aber nur 766 Marktgemeinden (Orte mit Marktrecht, heute nur mehr Ehrentitel), 186 Stadtgemeinden (Kommunalverfassung eines Ortes mit Stadtrecht) und 15 Statutarstädte (Stadtgemeinde im Rang eines politischen Bezirkes). Damit sind 54 %, also etwas mehr als die Hälfte aller Gemeinden, Landgemeinden.

Geschichte

Im Zuge der Reformen nach der Revolution von 1848/1849 wurde die Grundherrschaft aufgelöst und die davon betroffenen Ortschaften konstituierte sich als Gemeinden. Verwaltungstechnisch wurden diese zusammen mit Märkten und Städten in Amtsbezirke zusammengefasst.

Siehe auch